Produkt 15.02.01 Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen Erläuterungen: Zu E/414600 "Zuwendungen der Sparkasse": Vgl. A/543985 und die Erläuterungen hierzu. Zu E/448803 "Sonst. Erstattungen von übrigen Bereichen": Erstattung von Personalkosten durch den Verein Landschulheim Paustenbach e.V. Veranschlagt sind die Personalkosten einschließlich Umsatzsteuer (PK 12.296 € zuzügl. 2.336,24 € Umsatzsteuer) Zu E/465150 "Anteil am Bilanzgewinn der Sparkasse" und A/531200 "Zuweisungen und Zuschüsse an Gemeinden/GV": Nach der bisherigen Entwicklung kann davon ausgegangen werden, dass die Sparkasse Aachen für das Geschäftsjahr 2020 (= HJ 2021) einen Bilanzgewinn in Höhe von 13.800.000 € (Nettoausschüttung, bereinigt um KESt. und Solidaritätszuschlag) ausschütten wird. Der Überschussanteil ist gemäß § 27 Sparkassengesetz für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Der Bilanzgewinn fließt gemäß Vereinbarung mit der Stadt Aachen je zur Hälfte der Stadt Aachen und der StädteRegion zu. Die Stadt Aachen leitet ihren Anteil unverzüglich an die StädteRegion weiter. Die Stadt Eschweiler ist basierend auf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 09.06.1958 mit 1/8 des ehemaligen Kreisanteils zu beteiligen. Zu E/465170 "Erträge aus steuerlichen Effekten i.R.d. E.V.A.-Konzerns": Kreis und Stadt Aachen haben in ihrer konsortialvertraglichen Vereinbarung vom 24.09.1998 u.a. geregelt, dass der vom Kreis Aachen/StädteRegion Aachen an die Stadt Aachen zu erstattende Verkehrsverlust für ASEAG-Verkehrsleistungen im steuerlichen Querverbund innerhalb des E.V.A.-Konzerns verrechnet wird. Vom Verkehrsverlust als Berechnungsgrundlage wird die anteilig darauf entfallende Steuerersparnis erst mit Feststellung des Konzernabschlusses ermittelt und zu 50% auf den von der StädteRegion zu leistenden Verlustausgleich angerechnet bei entspr. Gewinnpotential der E.V.A.. Dieser steuerliche Effekt wird für das Geschäftsjahr 2020 (= HJ 2021) auf 1.500.000 € geschätzt. Zu E/465180 "Anteil an der Gewinnausschüttung der regio iT: Nach der vorgelegten Wirtschaftsplanung 2020-2024 im AR der regio iT am 04.12.2019 ist für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.955 T€ prognostiziert. Bei einem Gesellschaftsanteil von 10,08 % ergibt sich für die StädteRegion Aachen ein Gewinnanteil in Höhe von 112.493 € gerechnet. Auf die Gewinne ist Kapitalsteuer (15%) und Soli (5,5%) zu zahlen (vgl. A/544517). Im Rahmen der Fusion der regio iT mit dem Zweckverband civitec wurde eine Stammkapitalerhöhung für den Gesellschafter civitec vorgenommen.Infolge der Kapitalerhöhung hat sich der Anteil der StädteRegion Aachen von 11,75 % auf 10,08 % reduzuiert (Sitzungsvorlage SRT 10.12.2019, 2019/0534). Zu E/465190 "Anteil an der Gewinnausschüttung GWG" Für das Geschäftsjahr 2020 der GWG kann von einer Gewinnausschüttung in 2021 in Höhe von 100 T€ ausgegangen werden Entsprechend dem quotalen Anteil der StädteRegion von 78,17 % an der GWG kann insoweit mit einem Gewinnanteil in Höhe von 78.170 € gerechnet werden. Auf die Gewinne ist Kapitalertragsteuer (15%) und Soli (5,5% der KESt) zu zahlen (vgl. A/544517). Zu E/465199 "Sonstige Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen": Die StädteRegion Aachen ist alleinige Gesellschafterin der Parkplatz Marienhöhe GmbH. Für das Geschäftsjahr 2020 wird aufgrund der Corona Pandemie und dem Neubau des Parkhauses und der damit einhergehenden Umsatzeinbußen ein Verlust erwartet. Infolgedessen kann keine anteilige Gewinnausschüttung angesetzt werden. Zu E/491900 "Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CIG": Veranschlagt ist der "Schaden" aus der Isolierung der Minderausschüttung der Sparkasse in Höhe von saldiert 787.500 € für das Jahr 2021. In der Mittelfristplanung des Haushalts 2020 war von einer Gewinnausschüttung von 13,8 Mio. € ausgegangen worden, die sich coronabedingt auf 12 Mio. € reduziert. Davon stehen 50% der Stadt Aacehn und 50% der Städteregion zu, so dass zunächst ein Minderertrag von 900 T€ entsteht (6,0 Mio. € anstatt 6,9 Mio. €). Der 1/8-Anteil der Stadt Eschweiler an den fehlenden 900 T€ fällt entsprechend um 112.500 € geringer aus und mindert den "Schaden", so dass per Saldo ein auszuweisender "Schaden" von 787.500 € verbleibt. Hinzu kommt eine zu erwartende und um 565.000 € gegenüber der Mittelfristplanung 2020 erhöhte Verlustabdeckung beim Grenzlandtheater. Zu A/531501 "Zuschuss an die Wirtschaftsförderungsgesellschaft": Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft wird seit ab 01.08.2018 ohne hauptamtliches Personal weitergeführt. Für das Geschäftsjahr 2021 wird mit einer Sockelförderung in Höhe von 38.000 € gerechnet. Hinzu kommen Zinszahlungen im Rahmen einer Forderungsanerkennung von rd. 5.000 € (s. Beratungsvorlage 2019/0512, SRA 28.11.2019), so dass sich ein Ansatz ein Höhe von 43.000 € ergibt. Zu A/531508 "Finanzierungsbeitrag zur Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang": Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 17.10.2013 die weitere Beteiligung der StädteRegion Aachen als Gesellschafter an der "Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV)" um bis zu fünf weitere Jahre sowie die weitere Bereitstellung des Finanzierungsanteils der StädteRegion Aachen in der bisherigen Höhe von jeweils 27.000 €/a beschlossen (SV-Nr.: 2013/0351). Entgegen der v.g. Beschlussfassung wurde die Gesellschaft in 2013 bis zum 31.12.2016 befristet. Der SRT hat am 27.10.2016 (SV-Nr.: 2016/0395) in Anlehnung an seine Beschlussfassung vom 17.10.2013 die weitere Beteiligung der StädteRegion Aachen als Gesellschafter an der Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) bis zum 31.12.2018 und die weitere Bereitstellung des Finanzierungsanteils der StädteRegion Aachen in der bisherigen Höhe von jeweils 27.000 €, letztmalig für die Jahre 2017 und 2018, beschlossen.
Produkt 15.02.01 Verwaltung der wirtschaftlichen Unternehmen Zu A/531515 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für Vogelsang ip gGmbH": In seiner Sitzung am 08.12.2016 hat der SRT (SV-Nr.: 2016/0392) beschlossen, den Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen an die Vogelsang IP gGmbH von seinzerzeit 35.714,29 € jährlich für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 auf bis zu 60.714,29 € jährlich zu erhöhen. Auf Basis der Beschlussfassung zu Sitzungsvorlage 2017/0432 ergab sich für das Haushaltsjahr 2018 ein geringerer Zuschuss und gleichzeitig eine notwendige Aufstockung des Kapitalanteils (s. SK A/101432) sowie eine Fortschreibung des Betriebskostenzuschusses auf 60.060 € für die folgenden Jahre. Zu A/531519 "Betriebskostenzuschuss an die BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH": Gem. Eilbeschluss des Städteregionsausschusses vom 22.02.2018 wurde in 2018 die BZPG Bildungszentrum für Pflege und Gesundheit GmbH gegründet (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 2018/0036). Ihr wurden die Bildungsbereiche des bisherigen Amtes für Altenarbeit übertragen. Der operative Start erfolgte zum 01.01.2019. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist für das Jahr 2021 von einem Zuschuss in Höhe von 750.000 € an die BZPG auszugehen. Zu A/531730 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für die Energeticon gGmbH": Der Kreistag hat am 08.10.2009 (SV-Nr.: 220/2009) den Beitritt zur "Gesellschaft Energeticon gGmbH" mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 10.000 € beschlossen. Im Rahmen der Umstrukturierung der Gesellschaft hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 05.07.2018 eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses auf 50.000 € jährlich sowie die Gestellung der Geschäftsführung durch die Städteregion Aachen beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 2018/0068 und 2018/0068-E1). Die Personalkosten von rd. 119 T€ für die Geschäftsführung sind in den Personalaufwendungen im Produkt 15.02.01 enthalten. Zu A/531737 "Zuschuss an die ZRR GmbH": Der Städteregionsausschuss hat am 20.02.2014 im Wege des Eilbeschlusses der Beteiligung der StädteRegion Aachen an der IRR GmbH mit einem Anteil von 8% am Stammkapital (= 2.000 €) zugestimmt. Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2017 die städteregionale Beteiligung zunächst befristet bis zum 31.12.2019 mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 12.986 € beschlossen (Sitzungsvorlage 2017/0463). Im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 wurde der Ansatz um 7.014 € auf 20.000 € angehoben (SV 2018/0465). Zu A/531744 "Betriebskostenzuschuss der StädteRegion Aachen für das Museum Zinkhütter Hof e.V.": Im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 hatte der Städteregionstag einen Ansatz in Höhe von 30.000 € vorgesehen. Im Rahmen der Gleichbehandlung zur Energeticon gGmbH (s. Sachkonto 531730) ist der Zuschuss ebenfalls auf 50.000 € angesetzt worden (s. Beratungsvorlage 2018/0332). Aufgrund interner Umstrukturierungen wird der Zuschuss ab 2020 wieder im Budget S 80 ausgewiesen (2019 im Budget S 85). Zu A/531848 "Zuschuss an den VABW (WbK)": Der Städteregionstag hat im Zuge der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk versehen. Zu A/537920 "Umlage an den Zweckverband Region Aachen" Die Umlage an den Zweckverband Region Aachen wurde bis einschl. 2019 im Produkt 01.02.01, Kostenstelle 585000, ausgewiesen. Gem. der von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Region Aachen am 27.11.2019 beschlossenen Haushaltssatzung und der damit verbundenen Fortschreibung des Ergebnisplanes kann für das Haushaltsjahr 2021 mit einer Verbandsumlage in Höhe von 378.000 € gerechnet werden. Zu A/539504 "Zuschuss an die Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer": Mit dem Beitritt des Kreises Aachen zur Aachener Gesellschaft f. Innovation u. Technologietransfer mbH (AGIT) gem. KT-Beschluss vom 03.07.1986 hat sich der Kreis Aachen verpflichtet, die nicht aus speziellen Einnahmen/Zuschüssen gedeckten Aufwendungen für das Technologiezentrum sowie die technologieorientierte Wirtschaftsförderung und Standortwerbung anteilig zu tragen. Für das HJ 2021 ist lt. Aufsichtsrat/Gesellschafterversammlung der AGIT v. 10.12.2109 wieder von einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 120.000 € auszugehen.Gem. des Städteregionausschusses vom 07.12.2017 wurde der Aufgabenbereich der WFG "Ansiedlungsmanagement" zum 01.07.2018 auf die AGIT übertragen, die zur Finanzierung dieser Aufgabe einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 € erhält (vgl. Sitzungsvorlagen Nr. 2017/0488). Desweiteren wird der AGIT für die Kooperation im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftskooperation mit Ansan/Südkorea aus dem Sachkonto ein Betrag von 15.000 € bereitgestellt (vgl. SitzungsvorlageNr. 2017/0472, SRA 23.11.2017). Diese Zuschüsse werden ab dem Haushaltsjahr 2021 im Budget S 85, Produkt 15.01.01 ausgewiesen. Zu A/539505 "Zuschuss/Verlustabdeckung FAM GmbH" und A/531522 "Betriebskostenzuschuss AMM GmbH": Zur Abdeckung von Verlusten aus dem Geschäftsbetrieb (anteilige Pachtkosten), zu denen die StädteRegion Aachen als Gesellschafterin verpflichtet ist, ist ein Betrag von rd. 7.000 € veranschlagt. Weiterhin werden aus dem Sachkonto die Zinsen für ein Darlehen der FAM GmbH aus 2009 in Höhe von rd. 8.900 € gezahlt (Beschluss des Städteregiontages vom 10.12.2009, Sitzungsvorlage Nr. 2009/0482). Der Ansatz wurde im Haushaltsjahr 2019 auf 25.000 € für die Übernahme von Zinsen für die Darlehen im Rahmen des weiteren Ausbaus des Flugplatzes Merzbrück angehoben (SV 2018/0188-E1) Die geplante Weiterentwicklung der FAM GmbH zur AMM GmbH und die damit zusammenhängenden Finanziellen Auswirkungen sind in der Sitzungsvorlage 2020/0274 für den Städteregionstag am 17.12.2020 dargestellt. Zu A/539506 "Zuschuss an die Grenzlandtheater GmbH": Die Finanzierung des Theaters wird gedeckt durch eigene Einnahmen, die Landesförderung sowie den Förderverein. Im Beirat und in der Gesellschafterversammlung bestand in 2015 Einvernehmen, die nach langer Zeit erforderliche Budgetanpassung beim Theater in Höhe von ca. 100.000 € durch die paritätische 1/3-Erhöhung der Mittel durch die Theatereinnahmen, den Förderverein und die StädteRegion zu finanzieren. Aufgrund der Umbaumaßnahmen in 2017 und der damit verbundenen Belastung mit Zinsen und Abschreibungen ist der Zuschussbedarf ab 2018 auf 45.000 € und ab 2019 ff. aufgrund weiterer Kostensteigerungen auf 75.000 € gestiegen. Aufgrund der Corana Pandemie musste der Spielbetrieb des Grenzlandtheaters vorübergehend eingestellt werden. Die dadurch bedingten hohen Einnahmeverluste werden das Jahresergebnis 2020 deutlich belasten. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist mit einem Verlust in Höhe von 640.000 € zu rechnen.
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
Teilfinanzhaushalt Dezernat 1 Dezer
Städteregionsrat und Dezernat I Bu
Produkt 01.03.06 Städteregionsrat
Teilfinanzhaushalt Produkt 010306 S
Dezernent I Budgetverantwortung: He
Produkt 01.03.02 Dezernent I Erläu
Teilfinanzhaushalt Produkt 010302 D
S 13 Öffentlichkeitsarbeit Budgetv
Produkt 01.09.01 Öffentlichkeitsar
Teilfinanzhaushalt Produkt 010901 P
freiwillig S 13 KSt. 113000 Produkt
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