Produkt 02.03.01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Erläuterungen: Teilprodukt 932100 "Allgemeine Ordnungsangelegenheiten": a) Im Bereich der Aufsicht über die örtlichen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden in der StädteRegion (ohne Stadt Aachen) geht es vornehmlich um eine koordinierende und ausgleichende Tätigkeit. Ziel ist es hierbei, durch die Erarbeitung und Verwendung von Richtlinien eine einheitliche Abwicklung ordnungsbehördlicher Aufgaben zu gewährleisten. Als Fachaufsichtsbehörde können ortsrechtliche Angelegenheiten der Städte und Gemeinden überprüft bzw. Rahmenvorgaben entwickelt werden. b) Im Bereich der Handwerks- und Gewerbeangelegenheiten sind neben der (präventiven) Beratung von Gewerbetreibenden, deren Zuverlässigkeit in Frage gestellt wird, Handwerks- und Gewerbeuntersagungen durchzuführen. Diese Verfahren werden in erster Linie durch das Finanzamt, Krankenkassen, private Pflegeversicherungen oder Genossenschaften initiiert. Ziel ist es, geeignete Hilfestellungen zur Wiederherstellung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit zu vereinbaren. Dabei ist insbesondere der Schutz der im Betrieb Beschäftigten und deren Existenz zu berücksichtigen. c) Das Prostituiertenschutzgesetz ist zum 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden schutzwürdige Rechte und Pflichten für Prostituierte und für Gewerbebetriebe im Bereich der Prostitution festgeschrieben. Zuständig für die Umsetzung sind nach der entsprechenden Durchführungsverordnung des Landes NRW die Kreise und kreisfreien Städte. Die veranschlagten Haushaltsmittel werden in erster Linie für die Anmeldungen und notwendigen Dolmetscherdienste benötigt. Für die Aufgabenbereiche "Allgemeine Fachaufsicht" (mit einem Anteil von 40%) und "Prostitutionsschutzgesetz" (mit einem Anteil von 60%) ist im Zuge der Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2019 eine zusätzliche Stelle mit 50.000 € bewilligt worden. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2021 • migewa view (regio iT) 2.600,00 € Teilprodukt 932110 "Sprengstoffrechtliche Angelegenheiten": Die Aufgaben nach dem Sprengstoffgesetz werden städteregional und (gegen Erstattung der anteiligen Personal- und Sachkosten) auch für den Kreis Düren von hier wahrgenommen. Die Zahl der Erlaubnisinhaber lag zum Stichtag 31.12.2019 bei 474. Hiervon entfallen auf die StädteRegion Aachen 257 Inhaber (ehemals Kreis Aachen: 179, Stadt Aachen: 77) und auf den Kreis Düren 218. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Überwachungsaufgaben wird angestrebt, jährlich ca. 95 Erlaubnisinhaber vor Ort zu überprüfen, damit in einem Turnus von fünf Jahren alle Erlaubnisinhaber mindestens einmal überprüft werden. Die zu berücksichtigenden sicherheitsrelevanten Anforderungen zur Erlaubniserteilung wurden in den letzten Jahren teilweise deutlich erhöht. In diesem Zusammenhang wird eine entsprechende Software eingesetzt, die es ermöglicht, während eines laufenden Antragsverfahrens elektronisch eine Anfrage bei der ZStV im Rahmen der Überprüfung der Zuverlässigkeit zu stellen. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2021 • Condition, Registerauskunft (Condition) 890,00 € • Condition - MS SQL-Datenbank 1.060,00 € insgesamt 1.950,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte): Die Firma Condition wird die technische Unterstützung der Datenbankplattform "Microsoft Access" 2021 zum 31.12.2019 einstellen und empfiehlt die Umstellung auf eine MS-SQL-Datenbank 2.130,00 € Teilprodukt 932120 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Makler und Bauträgerwesen": § 34c GewO)": Die StädteRegion Aachen ist für die Durchführung der Aufgaben nach § 34 c Gewerbeordnung für das gesamte Gebiet der StädteRegion ("Makler- und Bauträgerwesen") zuständig. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragstellung und andererseits die Überwachung der Vorlagepflicht für die jährlich einzureichenden Prüfberichte/"Negativerklärungen". Zum Stichtag 31.12.2019 kamen 900 Gewerbetreibende nach § 34 c aus der Stadt Aachen und 806 aus dem ehemaligen Kreisgebiet (zum 01.01.2010 Stadt: 981 und ehem. Kreis: 604). Dazu müssen noch ca. 1.600 Erlaubnisinhaber (Stadt: ca. 1.000 und Kreis: ca. 600) gerechnet werden, die aber derzeit kein Gewerbe ausüben. Mit dem Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017 wurde die bisher erlaubnisfreie Tätigkeit der Wohnimmobilienverwalter erlaubnispflichtig. Die Erlaubnispflicht betrifft sowohl Verwalter von Gemeinschaftseigentum nach dem Wohneigentumsgesetz als auch Verwalter, die für Dritte Mietwohnräume, die vermietet sind oder vermietet werden sollen, verwalten.
Produkt 02.03.01 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2021 • Open FT-Server (regio iT) 450,00 € • migewa Basis und MAS (regioIT) 4.600,00 € insgesamt 5.050,00 € Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": 2021 • Anbindung des migewa-Moduls "Makler § 34c GewO" an Infoma 3.728,00 € • Einführung des migewa-Moduls "eAkte" 2.764,00 € • Dokumentenscanner 530,00 € insgesamt 7.022,00 € Teilprodukt 932130 "Aufgaben nach der Gewerbeordnung ("Bewachungsgewerbe": § 34a GewO)": Das Land NRW hat die Zuständigkeit für die Durchführung des § 34a GewO (Bewachungsgewerbe) seit dem 01.08.2017 von den örtlichen Ordnungsbehörden auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Hierunter fallen einerseits die Entscheidungen nach der individuellen Antragsstellung und andererseits die neuen sicherheitrelevanten Überprüfungen des eingesetzten (Wach-) Personals und der Gewerbetreibenden. Die Gewerbetreibenden sollen zudem spätestens alle 3 Jahre vor Ort überprüft werden. Das Land NRW hat zudem mit Erlass vom 31.05.2017 darauf hingewiesen, dass mit dem o.a. Aufgabenübertragung im Bewachungsgewerbe auch Aufgaben im Vollzugs- und Außendienst wahrzunehmen sind. Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2021 • Migewa Modul Bewachung (regio iT) 4.000,00 € Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (Projekte)" 2021 • Anbindung des migewa-Moduls "Makler §34c GewO" an Infoma 3.728,00 € • Einführung des migewa-Moduls "eAkte" 2.764,00 € insgesamt 6.492,00 €
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
Teilergebnishaushalt Dezernat 2 Dez
Dezernentin II Budgetverantwortung:
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Teilfinanzhaushalt Produkt 010303 D
A 10 Zentrale Dienste Budgetverantw
Teilfinanzhaushalt OE 210 A 10 Nr.
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freiwillige SVA KSt. 236000 Produkt
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