Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Erläuterungen: Das Produkt umfasst die Überwachung des fließenden Verkehrs - durch eigene stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen und die Ahndung der festgestellter Verstöße. Dies hat sich als professionelle und strategische Methode zur Optimierung der Verkehrssicherheit erwiesen. Die StädteRegion Aachen unterhält aktuell 48 Standorte stationärer Anlagen, die turnusmäßig mithilfe von 6 Laserscanner Traffi-Star S 350-Überwachungssystemen, 13 digitalen Mess- und Fotoeinheiten des Typs Traffiphot S (Frontkameras) sowie 1 Traffiphot H Digitalanlage zur Aufnahme von Heckkennzeichen ausgestattet werden. Für den Bereich der mobilen Überwachung stehen eine Messanlage mit Einseitensensor (ESO 3.0, mit zwei Beweisfotos für die Ahndung von Zweirädern), eine Lasermesseinheit (Leivtec XV3) sowie zwei Laserscanner (TraffiStar S350 - mobil-) zur Verfügung. Bei der Festlegung von Messstellen ist die Rechtsvorschrift des § 48 (2) OBG zu beachten. Danach dürfen die Kreisordnungsbehörden eine Überwachung der Einhaltung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten ausschließlich an Gefahrenstellen durchführen. Darüber hinaus bedarf es bei stationären Anlagen, die nur dort errichtet werden dürfen, wo die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztägig besondere Gefahren mit sich bringt, einer Empfehlung der Verkehrsunfallkommission, bestehend aus Vertretern der Bezirksregierung, des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW), der zuständigen Polizeiinspektion, der Kreisordnungsbehörde, der örtlichen Ordnungsbehörde sowie der Verkehrsbetriebe. Mobile Messplätze können nur im Einvernehmen mit der Polizei, nach Anhörung der jeweils zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde festgelegt werden. Vor dem Hintergrund der gebotenen Kontinuität der Überwachungsmaßnahmen sind die jeweils mit Mess- und Kameraeinheiten bestückten stationären Standorte rund um die Uhr in Betrieb. Im Bereich der mobilen Messungen erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung im Sinne der Verkehrssicherungsarbeit und der Reduzierung von Unfällen nicht nur zu den reinen Bürozeiten, sondern nach einer KT-Entscheidung i.R.d. Haushaltsberatungen vom 14.12.2000 auch in den Abendstunden (werktäglich bis ca. 22.30 Uhr). Des Weiteren wird jeweils ein Radarwagen gem. Dienstplan auch an Wochenenden und an Feiertagen eingesetzt. Ergänzend ist anzumerken, dass die StädteRegion außerdem die Polizei bei deren im Laufe eines Jahres anstehenden Schwerpunktaktionen unterstützt. Hierbei handelt es sich insbesondere um Aktionen zur Vermeidung von Unfällen mit Kinderbeteiligung vor Kindergärten und Schulen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Motorradunfällen. Die Anzahl der festgestellten und geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitungen, liegt in den letzten Jahren konstant bei ca. 220.000 Fällen/Jahr . Allerdings nimmt der prozentuale Anteil festgelegter Verstöße im Verhältnis zur Anzahl kontrollierter Fahrzeuge kontinuierlich ab. Diese Entwicklung belegt, dass die Überwachungsmaßnahmen das Geschwindkeitsverhalten der Verkehrsteilnehmer im Gebiet des ehem. Kreises Aachen positiv beeinflussen. Nach Angaben der Polizei beeinflusst eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung auch die Unfallentwicklung. Als kostenintensiv erweist sich die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung erforderliche Technik, die in gewissen Zeitabständen auf Grund natürlicher Abnutzung, auftretender Schäden (insbesondere bei der im Straßenuntergrund verlegten Sensorik) und mutwilliger Beschädigung oder Zerstörung durch Dritte zu ersetzen ist. Des Weiteren ist in diesem Zusamenhang auch die technische Weiterentwicklung im Bereich der Messtechnik von Bedeutung. Im Hinblick auf die kurze Verjährungsfrist, die im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich drei Monate beträgt, sind der Einsatz leistungsstarker EDV-Verfahren und das elektronische Archiv unerlässlich. Weiterhin ist für die fristgemäße und qualitativ hochwertige Abarbeitung von ca. 220.000 Fällen/Jahr eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich. Zu A/456100 "Buß- und Verwarnungsgelder Aufgrund dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog und die in 2021 avisierten Neuanschaffungen im messtechnischen Bereich (z.B.: die Anschaffung einer zusätzlichen Blitzeinheit für die Leivtec-Kamera) liegt der Ansatz bei rd. 5 Mio. €. Zu A/524130 "Stromkosten" Da in 2019 über einen längeren Zeitraum mehrere stationäre Anlagen aufgrund von Umbaumaßnahmen der Fahrbahnen (z.B. Fringshaus, Würselner Straße) nicht betrieben werden konnten, sind die Stromkosten gesunken. Da die Umbaumaßnahmen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, alle Anlagen daher wieder einwandfrei eingesetzt und in den Jahren 2020 und 2021 jeweils zwei neue Messanlagen angeschafft werden, wird der HH-Ansatz nicht herabgesetzt. Zu A/543130 "Porto": Der SRT hat mit Beschluss vom 12.12.2019 den Ansatz auf 220.000,00€ festgesetzt, da die Portoerhöhung für Inlandsbriefe um 0,10 € auf 0,80 € erhöhrt wurde. Die Portogebühren sind bis zum 31.12.2021 von der Deutschen Post festgeschrieben, so dass auch im Jahr 2021 keine Erhöhung stattfinden wird. Zu A/543163 "Geräte, Ausstattung allgemein (60 bis 800 €)": Gemäß Beschluss der Verwaltungskonferenz am 09.04.2019 wurde festgelegt, dass die Veranschlagung von beweglichen Vermögensgegenständen ab dem Haushalt 2020 statt der bisherigen Grenze von 410 € auf 800 € zzgl. MwSt angehoben wird. Da das A 32.2 - Verkehrsüberwachung - verschiedene Geräte (z. B. Verkehrszählgeräte, Osziloskop etc.) im Einsatz hat, die bisher investiv gebucht wurden, da der Anschaffungswert über 410 € lag, wird der HH-Ansatz auch für 2021 auf 4.000 € erhöht.
Produkt 02.03.02 Verkehrsüberwachung (eigene Geschwindigkeitsüberwachung) Zu A/544512 "Kfz-Steuer": Im Jahr 2020 wurden zwei neue Messfahrzeuge erworben, da die Leasingverträge der zuvor genutzten Messfahrzeuge ausgelaufen sind. Da derzeit der Schichtwechsel der Messbeauftragten mit dem Fahrzeug der Arbeitsgruppe A32.1 durchgeführt wird, ist in 2021 die Anschaffung eines zusätzlichen Ablösefahrzeuges eingeplant. In 2020 wurden zwei zusätzliche Messbeauftragte eingestellt. Aufgrund der geographischen Verteilung der Messorte im Zuständigkeitsgebiet ist die Ablösung mit bis zu vier Personen in einem Fahrzeug sehr zeitintensiv. Die Anschaffung eeines zweiten Leasingfahrzeuges ist somit erforderlich, um ein Zeitersparnis beim Schichtwechsel und somit eine Ausdehnung der tatsächlichen Messzeit zu ermöglichen. Hinzu kommt die Anschaffung eines semistationären Messsystems, welches, bedingt durch die Bauart als KFZ-Anhänger, der KFZ-Steuerpflicht unterliegt. Zu E/456100 "Kfz-Versicherung": Da ein weiteres Leasingfahrzeug als Wechselfahrzeug angeschafft werden soll (s. Begründung zu Sachkonto A/544512 "Kfz-Steuer" wurde der Ansatz für die Kfz-Versicherung ebenfalls erhöht. Die Anschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Jahr 2021 ergibt erhöhte Versicherungsbeiträge zur Abdeckung von Reparatur- und Instandsetzungskosten durch mögliche Schäden (v.a. durch Vandalismus) am Gehäuse des Anhängers. Zu A/544624 "Elektronikversicherung": • Eine Versicherung der stationären Messeinschübe vom Typ Traffiphot S ist mit Blick auf den bisherigen Schadensverlauf und die Höhe der angebotenen Jahresbeiträge nicht zweckmäßig. Bezüglich der neuen Anlagen vom Typ TraffiStar S 350 ist von höheren Anschaffungskosten und - im Falle eines Schadens - höheren Reparaturkosten auszugehen. Um diese Anlagen vor Schäden abzusichern (insbesondere vor Vandalismus) wurde eine Versicherung abgeschlossen. Die Anzahl der stationären Messeinschübe vom Typ TraffiStar S 350 wird von 8 Anlagen im Jahr 2019 auf 10 Anlagen in 2020 (gemäß Rahmenvertrag) erhöht. Des Weiteren wurden im Januar 2020 zwei Messanlagen vom Typ TraffiStar S350 - mobil - angeschafft, welche am Wochenende auch die stationären einschübe eingesetzt werden können. Ebenso sind die Messeinheiten der Semistation in die Elektronikversicherung einzubeziehen. • Versicherungsbeitrag TraffiStar S 350 (10 stationäre + 2 mobile Messanlagen) 9.600,00 € • Versicherungsbeitrag sonstige elektronische Geräte 40,00 € Summe 9.640,00 € Zu A/545821 "IT-Fachanwendungen (lfd. Kosten)": Die veranschlagten Haushaltsmittel werden benötigt für folgende Fachanwendungen: 2021 • WINOWIG - ohne Druckkosten - (regio iT); 90%-Anteil 145.080,00 € • WINOWIG - Anhörung Online (728,28 €) 729,00 € • Wartungskosten Fa. Traffidesk (4.891,17€) 4.892,00 € • SQL Datenbank (Vorfall) Datenbank für Traffidesk-Geschwindigkeitsübertretungen 1.057,00 € • WiNOWiG Auswertung 500,00 € • Serverhosting Damga I (Winkhaus) 370,00 € • Managed vServer S/AA - Damga (Server SiteAudit) 1.848,00 € • Windows DataCenter Lizenz (Server Site Audit) 122,00 € • San Storage Erweiterung Bronze (Server SiteAudit) 557,00 € • WiNOWIG - Xjustiz-Schnittstelle; 90%-Anteil 2.610,00 € Summe 157.765,00 € Der Entwurf des Haushaltes 2021 beinhaltet eine weiterführende Korrektur der Zuordnung der Aufwendungen zu den Sachkonten 529100/Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, 543130/Porto sowie SK 545821/IT-Fachanwendungen - lfd. Kosten (hier nur bezogen auf die lfd. Kosten der WiNOWiG-Fachanwendung). Im Entwurf des Haushaltes 2021 sind die o.a. Aufwendungen im Verhältnis 90% zu 10% aufgeteilt worden. Dies führte zu einer weitergehenden Erhöhung der Ansätze im Produkt 02.03.02 bzw. einer Senkung der Ansätze bei Produkt 02.03.03. Zu A/545831 "IT-Fachanwendungen (Projekte)": Die Umsetzung der ASV-Lösung (Allgemeine Schriftgutverwaltung) wird allgemein - somit auch für A 32 - im Budget des A 10.6 berücksichtigt. Implementierung einer Online -Bezahlform 1.620,00 € Zu A/071130 "Zugang Maschinen und technische Anlagen": Nach gerade erfolgtem Upgrade von 4 SmartCameras I auf SmartCamera IV-Technologie verfügt die StädteRegion Aachen im Bereich der stationären Geschwindigkeitsüberwachung über 13 Frontkameras, die sich auf dem gleichen Stand der Technik befinden. Die Servicefähigkeit der SmartCamera IV, die in die TraffiPhot S-Anlagen (mit Piezo-Sensorik) eingebaut sind, wird herstellerseits für min. 10 Jahre nach Erhalt der PTB-Zulassung, somit bis 2021 garantiert. Um eventuellen Produktabkündigungen der Piezo-basierten SmartCamera IV-Technologie entgegenzuwirken, hat das A 32 eine mittelfristige Investitionsübersicht entwickelt. Diese sieht für den Zeitraum von 2021 bis 2024 die folgenden Ersatzbeschaffungen vor:
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
Teilergebnishaushalt Dezernat 2 Dez
Dezernentin II Budgetverantwortung:
Produkt 01.03.03 Dezernentin II Erl
Teilfinanzhaushalt Produkt 010303 D
A 10 Zentrale Dienste Budgetverantw
Teilfinanzhaushalt OE 210 A 10 Nr.
Produkt 01.01.01 Büro Städteregio
Teilfinanzhaushalt Produkt 010101 B
Dezernat II Budgetverantwortung: Pr
Produkt 01.04.01 Personal und Organ
Teilergebnishaushalt Produkt 010401
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