Produkt 07.01.01 Öffentlicher Gesundheitsdienst Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und Teilfinanzplan: 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personalaufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 414100 und 448403 448100 und 456100 456500 549905 und 549990 543990 525120, 543160 und 081110 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2021 2020 tatsächlich besetzt 2019 Stellenanteile insgesamt 103,020 98,290 davon Beamte 10,000 10,000 tariflich Beschäftigte 93,020 88,290 94,270 10,000 84,270 Erläuterungen: Zum 01.01.2020 hat die StädteRegion Aachen eine eigene Suchtberatungsstelle eingerichtet (Beschlüsse SRT vom 11.10.2018, Vorlage 2018/0371 und vom 11.04.2019, Vorlage 2019/0056). Zudem werden die Einnahmen und Aufwendungen für den Arbeitskreis Zahngesundheit aus Gründen der Haushaltsklarheit ab 2020 auf den jeweiligen Sachkonten gebucht (bisher durchlaufende Gelder). Hierdurch ergeben sich neben notwendigen neuen Sachkonten auch deutliche Ansatzveränderungen gegenüber Vorjahren, wobei die Aufwendungen des Arbeitskreises Zahngesundheit jedoch vollumfänglich durch die Krankenkassen erstattet werden. Folgende Sachkonten sind betroffen: E/448403, E/459100, A/501900, A/541130, A/ 541160, A/543110, A/543120, A/543990, A/544629, A/549990, A/543142. Zu E/414100 "Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Land": Hier werden die pauschalierten Landeszuweisungen für den Suchtbereich und für den AIDS-Bereich vereinnahmt. Der Aufwand ist bei den SK A /531707 und A/531716 veranschlagt. Zu E/431100 "Verwaltungsgebühren": Einnahmen aus gebührenpflichtigen Amtshandlungen und aus der Vereinbarung mit dem Jobcenter für die Erstellung von Erwerbsfähigkeitsgutachten. Zu E/431110 "Verwaltungsgebühren (mehrwertsteuerpflichtig)": Der Mehrwertsteuer unterliegen derzeit Haftfähigkeitsuntersuchungen und Untersuchungen des Personals öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber. Zu E/448100 "Erstattungen vom Land": Pauschale Zuwendungen (pro Prüfling 50,00 €) des Landes zu den Personal- und Sachkosten für Prüfungen in den Berufen des Gesundheitswesens. Der Aufwand für die Prüfungen wird beim SK A/544007 "Aufwendungen für Prüfertätigkeiten" veranschlagt. Auf die Erstattung von Personalkosten im Suchtbereich entfallen 25.600 €. Zu E/448200 "Erstattungen von Gemeinden/Gemeindeverbänden": Für den Familienhebammendienst erstatten die beteiligten Jugendämter die Personal- und Sachkosten. Die Aufwendungen sind bei den SK A/500001 und A/543958 erfasst. Zu E/448403 "Kostenerstattungen, -umlagen von gesetzlich Sozialversicherungen": Die Krankenkassen haben die Verträge zur Durchführung der Sprachheilambulanz zum 31.12.2019 gekündigt. Der ursprüngliche Ansatz war unter Berücksichtigung der gleichzeitig notwendigen Erhöhungen (siehe Bemerkung oben) erstmalig ab Haushaltsjahr 2020 entsprechend zu reduzieren. Die durch den Arbeitskreis Zahngesundheit entstehenden Personal- und Sachkosten werden von den Krankenkassen in voller Höhe erstattet und auf diesem Sachkonto vereinnahmt. Darüber hinaus erfolgen hier die Veranschlagungen der Einnahmen aus der Ambuklanten Rehabilitation Sicht, der Erstattung der Krankenkassen für Mutterschaftszeiten sowie der Fördermittel der Krankenkassen für die Aachener Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (AKIS).
Zu E/481900 "Erstattungen aus ILV (ärztlicher Dienst)": Intene Leistungsverrechnung für den ärztlichen Dienst des A 57. Produkt 07.01.01 Öffentlicher Gesundheitsdienst Zu A/501900 "Gehalt sonstige Beschäftigte": Entgelte insbesondere für Dienstleistungen, die von den Verbänden vertretungsweise erbracht werden, wenn Personal der StädteRegion langfristig ausfällt, sowie von Vergütungen aus Honorarverträgen und ab 2020 aus den vom Arbeitskreis Zahngesundheit abgeschlossenen Vereinbarungen und der Arzt- und Psychologenvergütung für die Ambulante Rehabilitation Sucht. Die Sachkonten A/501900 und A/544008 werden ab 2020 zusammengeführt und der Ansatz auf dem Sachkonto A/501900 entsprechend erhöht. Für das Haushaltsjahr 2021 sind im Ansatz entsprechend der Beschlussfassung im SRA am 19.06.2020 (SV-Nr. 2020/150-E1) für die zwei Stellen in der ehrenamtlichen Pflegeberatung anteilig 15.000 € berücksichtigt. Zu A/523200 "Kostenerstattungen an Gemeinden/Gemeindeverbände": Mit Beschluss des Städteregionsausschusses vom 27.03.2014 wurde der Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Köln über die Durchführung der Prüfungsverfahren im Heilpraktikerwesen zugestimmt. Der Haushaltsansatz berücksichtigt die auf der Grundlage dieser Vereinbarung zu leistenden Zahlungen. Die Veranschlagung erfolgte bis 2017 beim SK A/544007. Zu A/531520 "Zuschuss an Sprungbrett gGmbH zur Begleitung psychisch Kranker": Der Ansatz wurde aus dem Budget des A 50 in das des A 53 verlagert. Der Zuschuss steht für die Begleitung psychisch kranker Langzeitarbeitsloser und zur Förderung der sozialen Teilhabe dieser Personengruppe zur Verfügung. Zu A/531703 "Zuschüsse i.R. der Sexualberatung, der Familienplanung und Hilfen für Schwangere und junge Mütter": Die Förderung basiert auf den zum 01.01.2018 abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der StädteRegion Aachen. Laufzeit bis 31.12.2021, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes. Zu A/531704 "Zuschüsse zur Krebsberatung": Die Förderung basiert auf den zum 01.01.2017 neu abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der StädteRegion Aachen. Laufzeit 5 Jahre, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes. Zu A/531705 "Zuschüsse für sozialpsychiatrische Zentren": Die Förderung erfolgt derzeit für insgesamt 5 Kontaktstellen (2 in Aachen, je 1 in Alsdorf, Eschweiler und Stolberg) in der Trägerschaft von 3 verschiedenen Trägern. Sie basiert auf den zum 01.01.2018 abgeschlossenen Leistungsverträgen zwischen den Trägern und der StädteRegion Aachen. Laufzeit bis 31.12.2021, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes. Zu A/531706 "Sonstige Zuschüsse im Rahmen der Gesundheitsfürsorge": Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Zuschüsse auf der Basis von Leistungsbescheiden. Zudem werden hier die Aufwendungen für die Hebammenvermittlungsstelle veranschlagt (Beschluss SRT vom 27.06.2019, Vorlage 2019/0266). Der Städteregionsausschuss hat mit Beschluss vom 19.06.2020 (SV 2020/0353) der Erhöhung des Zuschusses an die Telefonseelsorge auf 15.000 € ab dem HH 2021 und auf 18.000 € ab dem HH 2024 zugestimmt. Zu A/531707 "Zuschüsse für die Drogen- und Suchtberatung": Die Förderung basiert auf dem Beschluss des SRT vom 11.04.2019 (Vorlage 2019/0056). Demnach wird ab 2020 dem Caritasverband ein zusätzlicher jährlicher Zuschuss von 84.000 Euro zu Verbundkosten gezahlt. Der Zuschuss an das Diakonische Werk wurde aufgrund der Umstrukturierung der Suchthilfe in der StädteRegion Aachen ab 01.01.2020 neu festgesetzt. Ab 01.01.2020 werden die Leistungen an Unirea den Leistungen an die übrigen Träger der Suchthilfe angepasst und aus dem Budget des A 50 in das des A 53 verlagert. Darüber hinaus ist in diesem Sachkonto die Weiterleitung der pauschalierten Landeszuweisungen für die Suchthilfe berücksichtigt. Diese Zuweisungen werden beim SK E/414100 vereinnahmt. Zu A/531716 "Zuwendungen im Rahmen der AIDS-Hilfe": Die Förderung basiert auf dem 01.01.2017 neu abgeschlossenen Leistungsvertrag zwischen dem Träger und der StädteRegion. Laufzeit 5 Jahre, jährliche Anpassungsmöglichkeit bis zur Höhe der Orientierungsdaten des Landes. Darüber hinaus werden aus diesem Sachkonto die pauschalierten Landeszuweisungen an die AIDS-Hilfe weitergeleitet. Diese Zuwendungen werden bei SK E/414100 vereinnahmt. Zu A/531731 "Zuschuss an Verbände für Gesundheitsdienst": Bei der Förderung handelt es sich um freiwillige Zuschüsse auf der Basis eines Leistungsbescheides. Zu A/531736 "Aufwendungen Psychiatriekoordination": Der SRT hat in seiner Sitzung am 12.12.2013 im Rahmen der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2014 für den Zweck "Aufwendungen Psychiatriekoordination" Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Zu A/531813 "Förderung der Hospizarbeit": Der Haushaltsansatz wurde zum Haushaltsjahr 2019 vom A 54 in das Budget des A 53 verlagert. Ab Haushaltsjahr 2021 erfolgt eine Erhöhung um 3.000 € auf 21.000 € (Beschluss des SRA vom 07.12.2017). Zu A/533101 "Aufwendungen der ambulanten Sprachheilfürsorge": Aus diesem Sachkonto werden die Honorare an Logopädinnen/Logopäden, die im Rahmen der Sprachheilambulanz tätig sind, gezahlt. Die Krankenkassen beteiligen sich mit Kündigung der Verträge zum 31.12.2019 nicht mehr an den Kosten. Der Leistungsumfang der Sprachheilambulanz und das damit einhergehende Ausgabevolumen wurde entsprechend reduziert.
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