Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Dezernat III Budgetverantwortung: A 50 - Amt für Soziales und Senioren AL Fr. Hirtz, Tel. 2453 Produktverantwortung: AGL Müllejans, Tel. 5033 AGL Fr. Branderhorst, Tel. 5005 AGL Hirsch, Tel. 2184 AGL Xhonneux, Tel. 2466 AGL Mahr, Tel. 2452 Inhalte des Produktes: Beschreibung: Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII und für die Aufgaben nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW). Zielsetzung: 1. Leistungen nach dem SGB XII außerhalb von Einrichtungen Mit der "Satzung über die Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII in der StädteRegion Aachen vom 29.10.2009" wurde die Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB XII (§ 1 der Satzung), mit Ausnahme der in § 2 der Satzung genannten Leistungen des SGB XII (s. Ziff. 1.1), auf die regionsangehörigen Kommunen übertragen. 1.1 Leistungsgewährung der Kommunen (delegierte Aufgaben des SGB XII) Nach Prüfung der durch die regionsangehörigen Kommunen bewilligten Leistungen sind die geleisteten Zahlungen zeitnah zu erstatten. Die Richtlinien für die Leistungsgewährung nach dem SGB XII sind unter Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen regelmäßig zu überarbeiten und an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen. Über eingelegte Widersprüche ist zeitnah zu entscheiden. 1.2 Leistungsgewährung der StädteRegion Aachen (nicht delegierte Aufgaben des SGB XII) Nach § 2 der "Delegationssatzung" vom 29.10.2009 werden von der StädteRegion folgende Leistungen des SGB XII selbst erbracht: ● Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ● Leistungen nach § 74 SGB XII (Bestattungskosten) in Fällen, in denen die StädteRegion Leistungen nach dem SGB XII gewährt ● Abschluss von Vereinbarungen nach §§ 75 ff SGB XII (Leistungsvereinbarungen) ● Heranziehung zum Unterhalt Die Leistungen sind zeitnah zu erbringen. Bis 31.12.2019 wurden auch die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII von der StädteRegion erbracht. Diese Leistungen wurden zum 01.01.2020 ins SGB IX verlagert und sind in Produkt 05.03.01 veranschlagt. Im bisherigen Teilprodukt erfolgt lediglich die Restabwicklung der für bis zum 31.12.2019 noch erbrachten Leistungen. 2. Leistungen nach dem SGB XII und dem APG NRW innerhalb von Einrichtungen Über die Anträge auf Leistungen ist, sobald die zum Nachweis der Anspruchsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vorliegen, zeitnah zu entscheiden. Die im Laufe des Leistungsbezugs bei den Berechtigten eintretenden entscheidungserheblichen Veränderungen werden kontinuierlich i.R. der Leistungsgewährung berücksichtigt. Über Widersprüche wird zeitnah entschieden bzw. es erfolgt eine Vorlage an den LVR. 3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW ● Sicherung und Verbesserung der baulichen Qualität von Alten- und Pflegeheimen ● Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten und Bedarfsermittlung für die Zukunft ● Gewährleistung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Angebotsstruktur auf dem Pflegesektor Zielgruppen: Leistungen außerhalb von Einrichtungen innerhalb von Einrichtungen ● örtliche Sozialämter ● Antragsteller, Leistungsberechtigte, ● Personen, die Leistungen d. Bevollmächtigte, Betreuer Hilfe zur Pflege benötigen ● Träger von teil- und vollstationären ● Hilfeempfänger, die Entscheidungen im Einrichtungen der Pflege Widerspruchs- oder Klageverfahren anfechten ● Verbände der freien Wohlfahrtspflege ● Sonstige Vereinbarungspartner Sonstige Leistungen nach dem APG NRW ● Heimträger ● Anbieter am Pflegemarkt ● pflegebedürftige Menschen
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
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