Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950101: TP 950110: TP 950120: TP 950140: TP 950150: TP 950160: TP 950180: TP 950200: TP 950210: 421106, 421111 u. 429101 422103 u. 422107 421106, 421111 u. 449603 422103, 422107 u. 449603 421106 422103 421106 u. 421111 422103 u. 422107 421106 421106 u. 421111 422103 u. 422107 448204 b. 448211 422103 u. 422107 422104 533102 u. 533811 533201 533102 u. 533811 533201 533102 533201 533102 533201 533102 u.533106 533102 533201 533102 b. 533241 531861 531726 u. 531825 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2021 2020 tatsächlich besetzt 2019 Stellenanteile insgesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 49,852 26,047 23,805 50,617 27,173 23,444 59,614 29,993 29,621
Erläuterungen: 1. Leistungen nach dem SGB XII Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII für ● Leistungen zum Lebensunterhalt ● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ● Hilfen zur Gesundheit ● Hilfe zur Pflege ● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ● Hilfe in anderen Lebenslagen 1.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die regionsangehörigen (ra.) Kommunen delegiert mit Ausnahme der ● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ● Heranziehung zum Unterhalt ● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden diesen monatlich erstattet. 1.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb von teil- und vollstationären Einrichtungen in der Zuständigkeit als örtl. Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtl. Träger auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtl. Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet. 2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von bewohnerorientierten Aufwendungszuschüssen für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen (Pflegewohngeld). Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren. 3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen der ambulanten Dienste. Teilprodukt 950100 "Verwaltung": Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien": Zum 01.01.2020 ist die Bearbeitungszuständigkeit für die Fälle behinderter Kinder in Pflegefamilien auf den LVR übergegangen. Daher wurden in 2020 nur noch die bis Ende 2019 bei den Jugendämtern enstandenen Personalkosten erstattet. Unter anderem aufgrund von anhängigen Klageverfahren bzgl. der Kostenübernahme sowie Unklarheiten der Zuständigkeit in einigen Fällen wird die Abrechnung einiger Fälle erst in 2021 erfolgen. Teilprodukt 950101 "Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)": Zu E/421111 und E/422107 "Rückeinnahmen aus privat-rechtl. Forderungen" Gemäß des Angehörigen-Entlastungsgesetzes erfolgt seit dem 01.01.2020 ein Unterhaltsrückgriff erst ab einem Einkommen ab 100.000 €. Erträge werden daher nur noch in wenigen Einzelfällen mit hohem Einkommen erzielt. Zu A/533102 "Leistungen (außerhalb von Einrichtungen)" Mit in-Kraft-Treten des Bundesteilhabegesetzes zum 01.01.2020 ist die Städteregion für die Erbringung existenzsichernder Leistungen für die Personen zuständig geworden , die bis 31.12.2019 Leistungen in Eingliederungshilfeeinrichtungen durch den LVR erhalten haben. Der daraus resultierende Mehraufwand wurde ensprechend veranschlagt. Der überwiegende Teil der betroffenen Personen hat einen Ansprcuh auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (vgl. Teilprodruckt 950110). Personen, die die Leistungsvoraussetzunen zur Gewährung von Grundischerung nicht erfüllen, erhalten Hilfe zum Lebensunterhalt. Teilprodukt 950110 "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)": Zu E/449603 "Leistungsbeteiligung bei Grundsicherung im Alter" und A/533102 "Leistungen a.v.E." Durch die Neuregelung des Bundesteilhabegesetzes (vgl. Erläuterungen zu Teilprodukt 950101) haben Personen, die bis 31.12.2019 Leistungen in Eingliederungshilfeeinrichtungen durch den LVR erhalten haben, einen Anspruch gegenüber der StädteRegion Aachen auf existenzsichernde Leistungen in Form von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Da diese Leistungen vom Bund getragen werden, wurden die erwarteten Änderungen sowohl im Aufwand (SK 533102), als auch auf der Ertragsseite (SK 449603) berücksichtigt, Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII)": Zum 01.01.2020 wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 6. Kapitel SGBV XII ins SGB IX verlagert. Die Veranschlagung der Leistungen nach dem SGB IX erfolgt im Produkt 05.03.01. Zur Restabwicklung offerner Leistungsansprüche bzw. offener Erstattungsansprüche anderer Träger für die Zeit bis 31.12.2019 wurden notwendige Mittel veranschlagt.
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
Produkt/ Bezeichnung Seite Teilprod
Zu E/481900 "Erstattungen aus ILV (
Teilergebnishaushalt Produkt 070101
freiwillig A 53 KSt. 353000 Produkt
Anlage 2 Sach- Bezeichnung/Empfäng
Produkt 07.01.06 Corona Dezernat II
Teilergebnishaushalt Produkt 070106
freiwillig A 53 KSt. 353000 Produkt
A 57 Versorgungsamt Budgetverantwor
Teilfinanzhaushalt OE 357 A 57 Nr.
Produkt 05.03.02 Aufgaben des Schwe
Teilergebnishaushalt Produkt 050302
freiwillig A 57 KSt. 357000 Produkt
Produkt 05.06.01 Aufgaben/Leistunge
Teilergebnishaushalt Produkt 050601
freiwillig A 57 KSt. 357000 Produkt
Teilergebnishaushalt OE 358 A 58 Nr
Produkt 05.03.04 Inklusion Dezernat
Teilergebnishaushalt Produkt 050304
freiwillig Inklusionsamt KSt. 35800
Produkt 05.03.06 Sozialplanung Deze
Teilergebnishaushalt Produkt 050306
freiwillig Inklusionsamt KSt. 35800
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