Produkt 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II Erläuterungen: Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger nach dem SGB II und zuständig für ● Leistungen zur Eingliederung nach § 16 a SGB II ● Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs 1 SGB II ● Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten nach § 22 Abs. 6 SGB II ● Darlehen bei Mietschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II ● Einmalige Leistungen nach § 24 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 SGB II ● Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Für die übrigen Aufgaben nach dem SGB II ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II haben die StädteRegion Aachen und die Agentur für Arbeit Aachen-Düren zum 01.01.2011 das Jobcenter StädteRegion Aachen als Nachfolgeeinrichtung der ARGE in der StädteRegion Aachen gegründet (Beschluss SRT vom 07.10.2010, SV-Nrn. 2010/0343 und 2010/0343-E1). Die organisatorischen und personellen Strukturen des Jobcenters sind gegenüber der ARGE weitgehend unverändert geblieben. Zur Aufgabenwahrnehmung wird dem Jobcenter von beiden Trägern Personal zugewiesen (§ 46g SB II). Der StädteRegion werden für das zugewiesene Personal die Kosten erstattet. Nach § 46 SGB II beteiligt sich der Bund an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese Kostenbeteiligungen sind, ihrer Zweckbestimmung entsprechend, in unterschiedlichen Teilprodukten veranschlagt. Ab 2020 erhöht sich die Beteiligung um 25%. nach Bundesbeteiligung für Anteil KdU Teilprodukt Sachkonto § 46 Abs. 6 SGB II erhöhte Sockelbeteiligung 51,40% 950310 449111 § 46 Abs. 6 SGB II Verwaltung Bildung und 1,00% 950301 449103 Teilhabe SGB II § 46 Abs. 6 SGB II Verwaltung Bildung und 0,20% 950400 449103 Teilhabe BKGG § 46 Abs. 7 SGB II Anteil Eingliederungshilfe 1,20% 950430 449602 § 46 Abs. 8 SGB II Leistungen Bildung und aufwandsbezogener %-Anteil 950390 449106 Teilhabe SGB II an NRW-Quote § 46 Abs. 8 SGB II Leistungen Bildung und aufwandsbezogener %-Anteil 950450 449106 Teilhabe BKGG an NRW-Quote § 46 Abs. 9 SGB II flüchtlingsbedingte KdU aufwandsbezogener %-Anteil 950310 449111 an NRW-Quote Die coronabedingten Mehraufwendungen i.H.v. 3,2 Mio. € bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (SK 950310/546101) führen zu einem Anstieg der Bundesbeteiligung nach § 46 SGB II. Teilprodukt 950300 "Verwaltung" Zu A/500001 "Personalaufwendungen": Hier werden die Personalaufwendungen ausgewiesen, die, innerhalb des Amtes für Soziales und Senioren, für den Aufgabenbereich des SGB II entstehen. Dabei handelt es sich um Aufgaben der Fachaufsicht, des Controllings, der Vetretung in der Trägerversammlung und weiterer Querschnittsaufgaben. Die Kosten sind von der StädteRegion zu tragen. Zu A/545411 "Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten": Im Ansatz des Kommunalen Finanzierungsanteils (KFA) sind coronabedingte Mehraufwendungen i.H.v. 600.000,00 € (ca. 6,45 %) berücksichtigt. Teilprodukt 950301 "Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung": Zu E/448401 "Personalkostenerstattungen d. Agentur f. Arbeit": Für das im Jobcenter eingesetzte Personal erhält die StädteRegion eine Erstattung der Aufwendungen nach der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFV). Zu A/500001 "Personalaufwendungen": Hier sind die Personalkosten für die Mitarbeiter ausgewiesen, die die StädteRegion dem Jobcenter zur Aufgabenwahrnehmung nach dem SGB II zugewiesen hat, und für die die StädteRegion eine Erstattung der Aufwendungen erhält (s. E/448401). Die Bestimmung des Ansatzes erfolgt in Rücksprache und Zusammenarbeit mit dem Bereich Personal des Jobcenters. Der ausgewiesene Ansatz wurde durch das Jobcenter berechnet und festgelegt. Teilprodukt 950310 "Leistungen für Unterkunft und Heizung" Zu E/405210 "Ausgleichsleistungen (Wohngeldersparnis des Landes)": Der Ansatz orientiert sich an der Prognose des Landkreistages NRW für 2020.
Produkt 05.02.01 Grundsicherung nach dem SGB II Zu E/449111 "Leistungsbeteiligung des Bundes bei Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II": Der Ansatz umfasst die Sockelbeteiligung des Bundes von 26,4% an den KdU, die ab 2020 um 25% auf 51,4% angehoben wird, sowie die Beteiligung an den flüchtlingsbedingten KdU. DieBeteiligung für die flüchtlingsbedingten KdU ist nach der derzeitigen Gesetzeslage (§ 46 Abs. 9 SGB II) bis 2021 befristet. Zu A/546101 "Leistungen für Unterunft/Heizung an Arbeitssuchende": In diesem Ansatz sind coronabedingte Mehraufwendungen i.H.v. 3,2 Mio € (ca. 2,5 %) berücksichtigt. Teilprodukt 950390 "Sonstige kommunale Leistungen nach dem SGB II" Zu A/531871 "Kommunalprogramm zur Förderung der sozialen Teilhabe": Veranschlagung gem. Beschluss des SRT vom 04.07.2019 (SV-Nr. 2019/0137-E1) mit 70.000 € in 2021. Ein Teilbetrag von 40.000 € wird für den Jobcoach im Bereich der Personalkosten in TP 950301 veranschlagt; die Förderungen in den Einzelfällen hier bei SK A/531871. Zu A/531865 "Modellprojekt öffentl. Geförderte Beschäftigung NRW": Das Projekt ist zum 31.12.2019 ausgelaufen.
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Teilfinanzhaushalt Dezernat 3 Dezer
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