Produkt 05.07.01 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - UVG - (diff. RU) Dezernat V Budgetverantwortung: A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie AL Heyn, Tel.: 5100 Produktverantwortung: Frau Willer-Giese, Tel.: 2149 Inhalte des Produktes: Beschreibung: Das Produkt umfasst Aufgaben/Leistungen für den Jugendamtsbereich (Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath). Sicherstellung des Mindestunterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter bei Ausfall von Unterhalt des anderen Elternteils durch ● Auszahlung der Vorschussleistung max. bis zum 18. Lebensjahr ● Überprüfung und Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen ● Aufrechnung mit Ansprüchen anderer Sozialleistungsträger ● Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zur zeitnahen Sicherstellung des Unterhalts durch den anderen Elternteil Zielsetzung: ● Sicherstellung des Mindestunterhaltes von Kindern alleinerziehender Mütter oder Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang eines entscheidungsreifen Antrages. ● Regelmäßige Überprüfung der nicht oder nicht in vollem Umfang zahlungsfähigen Unterhaltspflichtigen zur Stabilisierung der Rückgriffquote von 15,00% Zielgruppen: ● Kinder bis 18 Jahre im Jugendamtsbereich, die bei einem alleinstehenden Elternteil leben ● Unterhaltspflichtige ● Sozialleistungsträger Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1. Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen und ILV (interne Leistungsverrechnungen) sowie der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821, 545831 u. 543165) - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3. Mehrerträge/Mehreinzahlungen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: 421103-421105, 421112 und 421130 533901 und 533903 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen tatsächlich besetzt 2021 2020 2019 Stellenanteile ingesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 3,060 3,160 3,060 0,730 0,840 0,730 2,330 2,320 2,330
Produkt 05.07.01 Aufgaben/Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz - UVG - (diff. RU) Erläuterungen: Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und dem Gesetz zur Ausführung dazu tragen die Gebietskörperschaften von den Geldleistungen derzeit 30 %. Die zuständigen Kommunen haben die gesamten Unterhaltsleistungen zu veranschlagen und zu buchen. 70 % der Ausgaben werden vom Land erstattet. An den Rückeinnahmen nach § 7 UVG werden die Kommunen bei eigenem Rückgriff zu 50 % beteiligt (40 % Bund, 10 % Land), der übersteigende Betrag ist bis zum 10. eines Monats an das Land abzuführen. Abweichend hiervon stehen der Kommune Beiträge, die vom Landesamt für Finanzen im Rahmen des Rückgriffs nach § 7 UVG eingezogen werden, nicht zu. Durch den Neuerlass der Verordnung zur Durchführung des Unterhaltsvorschussgesetzes vom 11. Dezember 2018 (UVGDVO, GV. NRW. S. 707, Anlage 1) wurden die Zuständigkeiten im Bereich des Rückgriffs nach § 7 UVG ab dem 01.07.2020 neu verteilt. Hinsichtlich der Zuständigkeit der kommunalen Unterhaltsvorschussstellen für die Bearbeitung von Anträgen auf Unterhaltsvorschuss ändert sich dadurch nichts. Für die Rückgriffsbearbeitung hat die Neuregelung aber zur Folge, dass ab 01.07.2019 eine Zuständigkeit des Landesamtes für Finanzen (LaFin) für die Geltendmachung und Vollstreckung von Rückgriffsforderungen nach § 7 UVG gegeben ist, wenn im Einzelfall folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt werden: • Die Unterhaltsvorschussleitung wurde ab 01.07.2019 beantragt. Dadurch wird ausgeschlossen, dass Rückgriffsfälle, in denen die kommunale Unterhaltsvorschussstelle bereits tätig ist, an das Landesamt für Finanzen übergeben werden. • Das Kind hat bisher keine Leistungen nach dem UVG erhalten. • Die Vaterschaft des Kindes ist rechtlich gesichert, weil sie entweder anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde oder weil sie auf Grund der ehelichen Geburt des Kindes vermutet wird. Solange die Vaterschaft rechtlich nicht gesichert ist, verbleibt der Fall in der Zuständigkeit der kommunalen Unterhaltsvorschussstelle, die die notwendigen Maßnahmen zur Klärung der Vaterschaft trifft. Wird die Vaterschaft nachträglich rechtlich gesichert, geht die Zuständigkeit auf das LaFin über. • Der barunterhaltspflichtige Elternteil ist nicht verstorben. Im Übrigen verbleibt die Zuständigkeit für den Unterhaltsrückgriff bei den kommunalen Unterhaltsvorschussstellen, die zusätzlich auch für die Erhebung und Übermittlung von Daten zuständig bleiben, die für die Geltendmachung und Vollstreckung nach § 7 UVG benötigt werden. Durch die Schaffung eines webbasierten Portals ist es erforderlich, alle im Rahmen des Antrags- und Bewilligungsverfahrens benötigten Daten zusätzlich zu erfassen und dem Land zur Verfügung zu stellen. Der Personalbedarf wird sich durch die Neuregelung der Rückgriffsbearbeitung ab 01.07.2020 nur sehr zögerlich - jedenfalls nicht kurz- oder mittelfristig - reduzieren. Der Rückgriff geht nur in den oben geschilderten Neufällen auf das Land über und ist durch die Datenerhebung und und -weiterleitung für die Kommunen mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
Haushaltssatzung 2021 Entwurf - Ban
Teilfinanzhaushalt Dezernat 5 Dezer
Produkt/ Bezeichnung Seite Teilprod
Produkt 01.03.07 Dezernent V Dezern
Teilergebnishaushalt Produkt 010307
freiwillig Dez. V KSt. 503000 Produ
Teilergebnishaushalt OE 540 A 40 Nr
Produkt 03.01.01 Förderschulen fü
Teilergebnishaushalt Produkt 030101
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
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Investitionen Produkt 030101 Förde
Produkt 03.01.02 Förderschulen Spr
Teilergebnishaushalt Produkt 030102
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
Investitionen Produkt 030102 Förde
Produkt 03.01.03 Förderschule emot
Teilfinanzhaushalt Produkt 030103 F
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
Produkt 03.01.04 Schule für Kranke
Teilfinanzhaushalt Produkt 030104 S
Investitionen Produkt 030104 Schule
Produkt 03.02.01 Berufskollegs Erl
Teilfinanzhaushalt Produkt 030201 B
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
freiwillig A 40 KSt. 540000 Produkt
Teilprodukt Schule/Maßnahme 03.02.
Produkt 03.03.01 Realschulen, Abend
Teilergebnishaushalt OE 552 A 51 (a
Produkt 01.14.02 Betriebskindergart
Teilergebnishaushalt Produkt 011402
freiwillig A 51 KSt. 552000 Produkt
Produkt 06.00.02 Zentrale Aufgaben
Teilergebnishaushalt Produkt 060002
freiwillig A 51 KSt. 552000 Produkt
Produkt 06.04.01 Erziehungsberatung
Teilergebnishaushalt Produkt 060401
freiwillig A 51 KSt. 552000 Produkt
Produkt 08.01.01 Förderung von Spo
Teilergebnishaushalt Produkt 080101
freiwillig A 51 KSt. 552000 Produkt
Teilergebnishaushalt OE 585 A 85 Nr
Produkt 01.02.01 Bürgerschaftliche
Teilergebnishaushalt Produkt 010201
freiwillig S 85 KSt. 585000 Produkt
Produkt 15.01.01 Wirtschaftsförder
Zu A/543150 "Sachverständigen- und
Haushaltsplan der StädteRegion Aac
freiwillig S 85 KSt. 585000 Produkt
Investitionen Produkt 150101 Wirtsc
Produkt 15.01.03 Strukturentwicklun
KFZ-Kosten für die Außenstelle Al
Teilfinanzhaushalt Produkt 150103 S
S 85 KSt. 585000 Produkt 15.01.03 S
druckerei staedteregion aachen/a 20
Laden...
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