A/010§ 7Bei der Leistung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 GO NRW gilt folgendes:1. Als unerheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO NRW gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie daraus resultierende Auszahlungen,wenn sie im Einzelfall den jeweiligen Haushaltsansatz um bis zu 100.000 € übersteigen.2. Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im investiven Bereich gelten bis zur Höhe von 250.000 € als unerheblich.3. Überplanmäßige Personalaufwendungen und -auszahlungen bei einzelnen Produkten/Teilprodukten gelten als unerheblich, solange die Gesamtpersonalaufwendungen/-auszahlungeninsgesamt nicht überschritten werden.4. Mehraufwendungen und -auszahlungen, die den Haushalt nicht belasten (Durchlaufende Gelder u.ä.) sowie Jahresabschlussbuchungen gelten als unerheblich.5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen aufgrund von Niederschlagungen, Wertberichtigungen, nicht planbaren Abschreibungen undvergleichbaren Finanzvorfällen gelten als unerheblich.Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Städteregionstages; unerhebliche über- undaußerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kämmerers. Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungenund Auszahlungen sind dem Städteregionstag vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW genehmigt der Kämmerer.1. Die im Stellenplan enthaltenen Vermerkeku = künftig umzuwandeln undkw = künftig wegfallendwerden beim Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers aus dieser Stelle wirksam.2. Beamte können mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit dieObliegenheiten eines verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesenwurden, besetzbar waren.3. Zur Schaffung unterjähriger Flexibilität bei der Wiederbesetzung von Stellen wird die Möglichkeit eröffnet, vorübergehend Stellen von Beamt_innenauch mit vergleichbaren Arbeitnehmer_innen und Stellen von Arbeitnehmer_innen mit vergleichbaren Beamt_innen besetzen zu können.AufgestelltBestätigtAachen, den 17.01.2025 Aachen, den 17.01.2025§ 8gez. ClaßenKämmerergez. Dr. GrüttemeierStädteregionsrat
A/011Wohnbevölkerung der StädteRegion Aachen(Fortschreibung IT.NRW nach dem Stand vom 31.12.2023)und Fläche in km²Stadt/Gemeinde Fläche in km² EinwohnerAachen 160,85 252.769Alsdorf 31,68 48.518Baesweiler 27,84 28.005Eschweiler 75,75 56.132Herzogenrath 33,38 47.071Monschau 94,60 11.895Roetgen 39,03 8.765Simmerath 110,92 15.955Stolberg 98,48 56.584Würselen 34,39 38.750StädteRegion insgesamt 706,91 564.444
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