C/012Die stufenweise Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung (2012: 45%, 2013: 75%, ab 2014: 100%) hat zwar zu einer spürbaren, aber nicht ausreichenden Entlastung derSozialhilfeträger geführt. Die seit langem geforderte weitere Entlastung der Kreise und kreisfreien Städte als Sozialhilfeträger wurde ab dem Jahr 2020 im Zuge der Corona-Pandemie mit derAufstockung der Bundeserstattung der Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II um 25% in einem weiteren Teil realisiert.Für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen erhöhte sich zunächst die bei der StädteRegion ankommende Entlastung von rd. 10,2 Mio. € in 2017"nur" auf rd. 10,9 Mio. € in 2018, da die ursprünglich geplante Verteilung der 5 Mrd.-Entlastung mit voller Entlastungswirkung ab 2018 ansonsten zu einer nicht gewollten Bundesauftragsverwaltunggeführt hätte. In 2018 erhielten daher die Träger der Eingliederungshilfe (Kreisebene) "nur" 1,24 Mrd. € anstatt 1,6 Mrd. €, die Differenz von 360 Mio. € wurde stattdesssen in 2018 über Umsatzsteueranteilean die Städte und Gemeinden verteilt. Eine solche "Umverteilung" zur Verhinderung der Bundesauftragsverwaltung ist für 2019 in noch größerem Maße erfolgt. Es wurden 1 Mrd. € von denv.g. 1,6 Mrd. € zusätzlich über Umsatzsteueranteile direkt an die Städte und Gemeinden verteilt, so dass auf der Kreisebene nur noch 0,6 Mrd. € (entsprechend 3,3% der Kosten der Unterkunft, KdU)ankamen, weshalb der Einnahmeansatz für 2019 und für die Folgejahre deutlich zurückgeschraubt werden musste. Weiter verschärft hatte sich die Situation für 2020, da eine erneute Kürzungdes "Kreisanteils" auf nur noch 2,7% der KdU erfolgte. In 2021 wurde der vorläufige Höhepunkt der Kürzungen mit dann nur noch 1,2% der KdU erreicht. Seit 2022 sind die gesetzlich vorgesehenen10,2% wieder eingeplant. Allerdings geht das einher mit der im Jahr 2021 letztmals und daher ab 2022 nicht mehr gewährten auslaufenden Erstattung der flüchtlingsbedingten KdU. Nur deshalbkommt es nicht mehr zur Überschreitung der Grenze für die Bundesauftragsverwaltung aus Art. 104a GG. Diese wurde zwar im Zuge der Anhebung der Erstattung ab dem Jahr 2020 um 25%ebenfalls um 25% auf jetzt 74% erhöht, allerdings kommen die bisher wegen Überschreitung der Grenze gekürzten Beträge auf der Kreisebene nicht mehr über erhöhte Umsatzsteueranteile denStädten und Gemeinden zugute. Einmalig im Nov. 2023 wurden rd. 7,1 Mio. € Flüchtlingsmittel zugewiesen, die mit rd. 6,1 Mio. € dem Jahr 2024 zugeordnet und hier zusätzlich eingeplant wurden.Zur Vereinheitlichung der Darstellung wurden ab 2022 die erhöhte KdU-Erstattung und die Anteile am "5-Mrd.-Paket" insgesamt im SGB II-Teilprodukt 950310 "Leistungen für Unterkunft und Heizung"eingeplant. Die eingeplanten Entlastungswirkungen sind nachfolgend zusammenfassend dargestellt:Entlastungswirkungen2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 insgesamt€ € € € € € € € € € € €Entlastung Eingliederungshilfe ab 2018(5 Mrd. Entlastung des Bundes; davon nach gesetzlich vorgesehenem Verteilmechanismus 1,6 Mrd. € an die Kreisebene über eine Bundesbeteiligung an denKosten der Unterkunft (KdU) = 10,2% der KdU)tatsächliche Prozentanteile auf der Kreisebene (Differenz zu den 10,2 % fließt über Umsatzsteueranteile an die Städte und Gemeinden)7,9% 3,3% 2,7% 1,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10,2% 10,2%10.941.500 4.405.500 3.429.000 1.560.000 13.056.000 13.260.000 14.127.000 14.892.000 15.189.840 15.493.637 15.803.510 122.157.987Übernahme der KdU für anerkannteAsylbewerber(befristet 6.700.000 7.300.000 9.400.000 6.873.000 0 0 6.094.134 0 0 0 36.367.134bis 2021)Erhöhung BundesbeteiligungKdU um 25% ab 2020,erstmals eingeplant in 2021 0 31.250.000* 32.000.000 32.500.000 34.625.000 36.500.000 37.230.000 37.974.600 38.734.092 282.063.692insgesamt 17.641.500 11.705.500 12.829.000 40.933.000 45.056.000 45.760.000 54.846.134 51.392.000 52.419.840 53.468.237 54.537.602 440.588.813*zzgl. Anteil Corona = 1.250.000
C/0131.4 Isolierung von Corona-Schäden und Ukraine-kriegsbedingten Schäden im Haushalt nach dem NKF-CUIGNach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten (NKF-CUIG)" konnten die Aufwendungen(reduziert um die mit dem Aufwand direkt zusammenhängenden Erträge, z.B. Erstattungen), die aus der Corona-Pandemie und aus dem Ukraine-Krieg bis zur Haushaltsplanung 2023 entstanden, isoliertund als (außerordentlicher) Ertrag veranschlagt werden. Gleiches galt für entfallende Erträge als direkte Folge der Corona-Pandemie. Diese "isolierten Schäden" wurden einer sogenannten "Bilanzierungshilfe"als Aktivposition der Bilanz zugeführt. Die Bilanzierungshilfe wiederum wird entweder durch eine im Jahr 2025 zu treffende Entscheidung gegen das Eigenkapital ausgebucht oder ab dem Jahr2026 aufwandswirksam über längstens 50 Jahre abgeschrieben.Das NKF-CUIG wurde nicht über das Jahr 2023 hinaus fortgeschrieben mit der Folge, dass eine Isolierung von Corona-Aufwendungen oder Ukraine-Aufwendungen anders als in den Jahren zuvorseit dem Haushalt 2024 nicht mehr in Betracht kommt.In der Mittelfristplanung ab 2026 sind die Abschreibungen der Isolierungsbeträge über den Maximalzeitraum von 50 Jahren wie folgt eingeplant:Bezeichnung Isolierungsbetrag gesamt Abschreibungsbetrag / Jahr BudgetAnteiliger Isolierungsbetrag in der diff. Regionsumlage des Jugendamtes 11.371.000 227.420 A 51Auf die diff. Regionsumlage der Stadt Aachen rechnerisch entfallender Isolierungsbetrag 7.383.950 147.679 ADMAuf die Allg. Regionsumlage rechnerisch entfallender Isolierungsbetrag 13.748.072 274.961 ADMSumme der Isolierungen 32.503.022 650.060
C/0624.52 Leistungen nach dem SGB I
C/064Im Budget Sozialleistungen ist
C/066
C/0684.62Gewinnausschüttung EWVHau
C/0704.67Anteil am Bilanzgewinn der
C/072
C/074 Maßnahmen, die aufgrund § 1
D/002
D/004Stellenplan Haushalt 2025Städ
D/006Stellenübersicht für das Hau
D/008StädteRegion AachenDatensamml
D/010Städteregion Aachen Haushalts
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D/014Städteregion Aachen Haushalts
D/016Städteregion Aachen Haushalts
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D/020Übersichtüber den voraussich
D/022Übersicht über die Leasingge
D/024Übersicht über die Leasingge
D/026Übersicht über die Bürgscha
D/028Übersichtüber die aus Verpfl
D/030Jahresrechnung 2023 der Städt
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D/038Nr.Fraktion, Gruppe,einzelnes
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