C/0364.14 Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNVDie StädteRegion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 derZweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994. Dieallgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der StädteRegion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% über eine Umlage-Mehrbelastung auf die regionsangehörigenStädte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung der derzeitigen ÖPNV-Kosten und künftig zu erwartenderKosten für den schienengebundenen Verkehr. Die Umlageregelung wurde durch Satzungsänderung im Jahr 2023 durch eine Ausgleichsregelung ersetzt, ohne dass das einen Einflussauf die grundsätzliche Erhebung einer differenzierten ÖPNV-Umlage durch die StädteRegion hat. Diese differenzierte Umlage stützt sich zukünftig auf § 56 Abs. 4 und Abs. 6 KrO NRW.Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV hat in ihrer Sitzung am 29.11.2023 den Verbundetat 2024 und in ihrer Sitzung am 27.11.2024 die aktualisierte mittelfristigeVorausschau für die AVV-Verbandsumlage bzw. -Ausgleichszahlung beschlossen.Danach ergeben sich folgende Umlagen:Mittelfristige Vorausschau für die Jahre 2024 - 2028 - Betriebszweig BusZahlungen der Gebietskörperschaften an den Zweckverband AVV bzw. Ausgleichszahlungen nach neuer SatzungGeschäftsjahr AVV2024* 2025 2026 2027 2028Haushaltsjahr StädteRegion 2025 2026 2027 2028 2029€ € € € €Verbandsumlagen/Ausgleichszahlungenvon der Stadt Aachen 28.444.000 32.226.000 36.553.000 39.484.000 40.534.000von der StädteRegion Aachen 22.544.000 25.485.000 28.831.000 31.110.000 31.938.000von der StädteRegion Aachen nach neuer Mittelfristplanung AVV *² 22.544.000 22.866.000 23.766.000 24.632.000 25.214.000vom Kreis Düren 25.591.000 26.991.000 28.568.000 29.795.000 30.994.000vom Kreis Heinsberg 18.268.000 19.588.000 20.522.000 21.369.000 21.582.00094.847.000 104.290.000 114.474.000 121.758.000 125.048.000Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nahverkehrspauschale von 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000und der Restmittel aus 2023 der Fahrzeugförderung von 125.412 0 0 0 0ergibt sich für die StädteRegion eine AVV-Umlage/Ausgleichszahlung in Höhe von 22.318.588 25.385.000 28.731.000 31.010.000 31.838.000ergibt sich für die StädteRegion eine AVV-Umlage/Ausgleichszahlung in Höhe von *² 22.318.588 22.766.000 23.666.000 24.532.000 25.114.000* Zu beachten ist hier der jährliche Versatz, d.h. die o.a. dargestellten Zahlen werden jeweils für das folgende Jahr haushaltswirksam.*² Nach korrigierter Mittelfristplanung des AVV vom 27.11.2024 ergeben sich die dargestellten reduzierten Beträge, die im Zahlenwerk des HH-Entwurfs 2025 noch nichtberücksichtigt werden konnten und im Rahmen der Beschlussfassung zum HH 2025 entsprechend angepasst werden.Für das Haushaltsjahr 2025 ist die Verbandsumlage/Ausgleichszahlung in Höhe von 22.544.000 € entsprechend der o.a. mittelfristigen Vorausschau einzuplanen. Berücksichtigt wird dieanrechenbare Nahverkehrspauschale in Höhe von 100.000 € und einmalig Restmittel aus der Fahrzeugförderung 2023 von 125.412 €, so dass sich ein Haushaltsansatz von 20.619.000 € ergibt.Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel "Linienzeit je Werktag". In seiner Sitzung am 04.09.2001hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgendenUmlageschlüssel verständigt.Haushaltsjahr 2002Linienzeit/Werktag für die 1. FahrplanperiodeLinienzeit/Woche für die 2. FahrplanperiodeVariante 5:ab Haushaltsjahr 200370% Linienzeit/Woche30% Wg-Nutz-km/Woche
C/037Stadt/Gemeinde Linien-Min. Wagen-km Anteil umlagefäh. Umlage- Umlage-Sommer Sommer Aufwand grundlagen sätze2024 2024 € €Alsdorf * 2.769.042 1.108.239 12,72624% 2.840.316 95.091.050 2,9869%Baesweiler 1.211.237 468.547 5,51130% 1.230.045 48.568.405 2,5326%Eschweiler * 3.936.775 1.407.468 17,51856% 3.909.896 113.392.492 3,4481%Herzogenrath * 3.582.914 1.352.986 16,19000% 3.613.379 84.257.912 4,2885%Monschau 995.516 620.436 5,33384% 1.190.438 19.181.870 6,2061%Roetgen 738.079 458.206 3,94842% 881.231 14.038.219 6,2774%Simmerath 1.203.274 722.846 6,35448% 1.418.231 25.672.943 5,5242%Stolberg * 4.952.331 1.769.712 22,03491% 4.917.881 116.903.643 4,2068%Würselen 2.293.329 871.704 10,38225% 2.317.171 73.479.649 3,1535%21.682.497 8.780.144 100,00000% 22.318.588 590.586.182* 70% der Einsparungen aufgrund der Einführung der euregio bahn sind den Ist-Ergebnissen Alsdorf, Eschweiler, Herzogenrath und Stolberg gemäß Beschluss wiederzugerechnet worden.GewichtungVerteilung der Kosten des ÖPNV auf die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen)Linien-Min. 70%Wagen-km 30%Haushaltsjahr 2024: 20.619.000 €1) Bei der Feststellung der ÖPNV-Mehrbelastung werden zunächst die Ansätze im Haushaltsplan der StädteRegion zugrunde gelegt; ein Ausgleich ist nach den Ergebnissender Jahresrechnung spätestens im übernächsten Haushaltsjahr vorzunehmen; d.h. es erfolgt eine Spitzabrechnung.2) Die Umlagegrundlagen 2025 basieren auf der Modellrechnung vom 05.11.2024 zum GFG 2025. Der Verteilschlüssel beruht auf den Zahlen aus dem Sommer 2024.
D/012Städteregion Aachen Haushalts
D/014Städteregion Aachen Haushalts
D/016Städteregion Aachen Haushalts
D/018
D/020Übersichtüber den voraussich
D/022Übersicht über die Leasingge
D/024Übersicht über die Leasingge
D/026Übersicht über die Bürgscha
D/028Übersichtüber die aus Verpfl
D/030Jahresrechnung 2023 der Städt
D/032 7& ! "#3& ,$ - (*:%% 4
D/034
D/036
D/038Nr.Fraktion, Gruppe,einzelnes
D/040Zuwendungen an Fraktionen, Gru
D/042Zuwendungen an Fraktionen, Gru
D/044Zuwendungen an Fraktionen, Gru
D/046
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
X
Youtube