C/074 Maßnahmen, die aufgrund § 13 KomHVO nicht im Investitionsplan aufgenommen wurdenProdukt Liegenschaft Bezeichnung der Maßnahme KST / I-Nr. HH 2025 HH 2026 HH 2027 HH 2028 Folgejahre GesamtbedarfÜbertrag Gebäude / Hochbau 0 6.050.000 11.410.000 10.200.000 2.000.000 29.660.000b) Straßen / Radwege12.02.01 K 03 Grundhafte Erneuerung der OD Ofden I64K03xx 50.000 600.000 0 0 0 650.00012.02.01 K 09 Um- und Ausbau Radweg I64K09/1 60.000 340.000 0 0 0 400.00012.02.01 K 09nNeubau einer überörtl. Anbindung des OT Strauch an den KernortSimmerathI61K09/1 2.200.000 1.200.000 0 0 0 3.400.00012.02.01 K 10 Erneuerung/Ausbau Radweg zw. A 44 u. Kinzweiler I64K10/3 900.000 300.000 0 0 0 1.200.00012.02.01 K 10 Radachse Alsdorf-Eschweiler, Ausbaumaßnahmen I64K10/4 46.000 315.000 300.000 280.000 0 941.00012.02.01 K 13 Radachse Stolberg Hbf.-Breinig, Ausbaum. K 13/K22 I64K13/5 60.000 550.000 540.000 600.000 0 1.750.00012.02.01 K 27 Umbau Knoten Aachener Straße/Kapellenstraße in Baesweiler I64K27/3 0 0 0 0 1.300.000 1.300.00012.02.01 K 33 Eisenbahnunterführung Eschweiler-Stich (Planungskostenanteil) I64K33/4 50.000 50.000 50.000 50.000 6.000.000 6.200.00012.02.01 K 35 Ausbau der Lintertstraße einschl. Entwässerung in Aachen I64K35/1 100.000 916.000 585.000 0 0 1.601.00012.02.01 K 35 Ausbau der Radverkehrsanlagen I64K35/3 180.000 2.700.000 2.700.000 0 0 5.580.00012.02.01 K 37 Ausbau Radweg an der K 37 I64K37/1 35.000 530.000 60.000 0 0 625.00012.02.01 Ausbau des Radweges Aachen-Jülich V. Bauabschnitt (SV 2024/0389) I64Son/6 150.000 6.000.000 0 0 0 6.150.00012.02.01Ausbau der Grünroute für Radfahrer im Wurmtal zw. K 1 und Kläranlageöstlich Herzogenrath-KohlbergI61Son/10 100.000 400.000 400.000 0 0 900.000Zwischensumme Straßen /Radwege 3.931.000 13.901.000 4.635.000 930.000 7.300.000 30.697.000Gesamtsumme 3.931.000 19.951.000 16.045.000 11.130.000 9.300.000 60.357.000Vorstehend dargestellt sind investive Maßnahmen, die unter der Voraussetzung der positiven politischen Beschlussfassung aus Sicht der Verwaltung in Zukunft im Haushalt zu veranschlagen wären, zudenen aber die notwendige Planungsreife gem. § 13 KomHVO noch nicht vorliegt. Die angegebenen Beträge in den einzelnen Jahren stellen daher Schätzwerte aus heutiger Sicht dar, die im Rahmen derweiteren Planung deutlichen Veränderungen unterworfen sein können und insofern lediglich als Anhaltspunkt dienen.Sofern die notwendige Planungsreife bis zur Verabschiedung des Haushalts erreicht werden kann, wäre über eine Übernahme in Form von konkreten Haushaltsansätzen zu entscheiden.
D/001(Anlage 1)StellenplanundStellenübersichtHH-Entwurf 2025
Haushaltssatzung 2025Entwurf - Band
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A/010§ 7Bei der Leistung über- un
A/012Wohnbevölkerung des Regierung
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C/010●OrientierungsdatenDie Orien
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