A/008Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen inkünftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 49.858.700 €festgesetzt.Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 13.801.143 €festgesetzt.Ergibt sich ein Jahresüberschuss, wird die Allgemeine Rücklage in Höhe der Inanspruchnahme aus Fehlbeträgen in Vorjahren,im Übrigen die Ausgleichsrücklage bis zur gesetzlich zulässigen Höhe aufgefüllt.Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000.000 €festgesetzt.1. Der Umlagesatz der Städteregionsumlage für das Haushaltsjahr 2025 wird einheitlich auf 37,9 v.H.der für die Städte und Gemeinden der StädteRegion geltenden Umlagegrundlagen festgesetzt.2. Für die Wahrnehmung der von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben wird entsprechend den Bestimmungen des § 56 Abs. 4der Kreisordnung NRW eine ausschließliche Belastung der Stadt Aachen in Höhe der der StädteRegion durch diese Aufgabenentstehenden Kosten festgesetzt.§ 3§ 4§ 5§ 6Der Umlagesatz für die ausschließliche Belastung wird für das Haushaltsjahr 2025 auffestgesetzt.33,5419 v.H.3. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Jugendhilfe durch die StädteRegion wird nach den Bestimmungen des § 56 Abs. 5der Kreisordnung NRW eine einheitliche ausschließliche Belastung der Städte und Gemeinden ohne eigenesJugendamt in Höhe der der StädteRegion durch diese Aufgaben entstehenden Kosten festgesetzt.Der Umlagesatz für die ausschließliche Belastung wird für das Haushaltsjahr 2025 einheitlich auffestgesetzt.33,0206 v.H.4. Zur Deckung der nach dem Verbundetat an den Zweckverband "Aachener Verkehrs-Verbund" für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024zu zahlenden Verluste wird gemäß § 56 Abs. 4 und Abs. 6 Kreisordnung NRWim Haushaltsjahr 2025 eine Mehrbelastung in Höhe von 22.318.588 €von allen regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) erhoben.
A/009Die Belastungen verteilen sich nach dem mit den regionsangehörigen Städten und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) vereinbarten Verteilungsschlüssel(Mischschlüssel: 70% Linienzeit Woche/30% Wg-Nutz-km Woche) und den derzeitigen Umlagegrundlagen wie folgt:Stadt/GemeindeHaushaltsjahr 2025Umlagefähiger% der maßgeblichenAufwandUmlagegrundlagenAlsdorf 2.840.316 € 2,9869%Baesweiler 1.230.045 € 2,5326%Eschweiler 3.909.896 € 3,4481%Herzogenrath 3.613.379 € 4,2885%Monschau 1.190.438 € 6,2061%Roetgen 881.231 € 6,2774%Simmerath 1.418.231 € 5,5242%Stolberg 4.917.881 € 4,2068%Würselen 2.317.171 € 3,1535%22.318.588 €5. Die Städteregionsumlage - einschl. Mehrbelastungen - ist in Monatsbeträgen jeweils zum 15. eines jeden Monats zu zahlen.6. Die Regionsumlage-Mehrbelastungen "Stadt Aachen", "Jugendhilfe" und "ÖPNV" nach § 6 Ziff. 2, 3 und 4 werden mit denentsprechenden regionsangehörigen Kommunen jeweils spitz abgerechnet.
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