ADM/034 Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Erläuterungen: Zu E/411100 "Schlüsselzuweisungen vom Land": Der Haushalt 2023 berücksichtigt die von IT.NRW ermittelten und am 31.10.2022 auf Basis der sog. "Modellrechnung" mitgeteilten Schlüsselzuweisungen nach dem GFG 2023. Die Folgejahre wurden mit den Orientierungsdaten 2023 bis 2026 vom 22.11./24.11.2022 hochgerechnet. Schlüsselzuweisungen 2023 - 2026 (Haushalt 2023, SRT 08.12.2022) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 € € € € € € Ansätze lt. vorjähriger Finanzplanung 46.595.126 49.053.889 47.680.380 49.825.997 52.167.818 Ergebnis 46.595.126 49.053.889 Schlüsselzuweisungen Haushalt 2023 49.053.889 52.938.408 53.891.299 56.316.408 58.963.279 Steigerung in € 2.458.763 3.884.519 952.891 2.425.109 2.646.871 Steigerung in % 5,28% 7,92% 1,80% 4,50% 4,70% Steigerungsrate nach den Orientierungsdaten 1,80% 4,50% 4,70% Zu E/418410 "Allgemeine Regionsumlage": Seit dem Haushalt 2019 wird für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen eine differenzierte Umlage erhoben. Daher beziehen sich die nachstehend dargestellten Zahlen ausschließlich auf die Altkreiskommunen. Der Haushalt 2023 berücksichtigt die "Modellrechnung" vom 31.10.2022 nach dem GFG-Entwurf 2023. Danach ergibt sich folgende Berechnung der Allgemeinen Regionsumlage: Allgemeine Regionsumlage 2023 - 2026 (Haushalt 2023, SRT 08.12.2022) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 € € € € € € Umlagegrundlagen lt. vorjähriger Planung (Dringl.-E. 10.02.2022) 508.347.691 529.841.980 520.064.255 547.731.674 570.791.177 nachrichtlich: Ergebnis 508.347.691 529.841.980 Umlagesatz 38,3000% 37,3% 39,0% 39,0% 39,0% Allg. Regionsumlage lt vorj. Planung (Dringl.-E. 10.02.2022) 194.697.166 197.631.059 202.825.059 213.615.352 222.608.558 nachrichtlich: Ergebnis 194.697.166 197.631.059 Planung Haushalt 2023 Steuerkraftmesszahl 349.628.447 360.624.374 400.317.422 415.769.674 438.928.045 457.011.880 Gdl. Schlüsselzuweisungen 158.719.244 169.217.606 167.999.383 174.484.159 184.202.927 191.792.088 Abrechnungsbeträge 0 0 0 0 0 0 Umlagegrundlagen 508.347.691 529.841.980 568.316.805 590.253.833 623.130.972 648.803.968 Steigerung in € 21.494.289 38.474.825 21.937.028 32.877.139 25.672.996 Steigerung in % (ab 2024 lt.OD) 4,23% 7,26% 3,86% 5,57% 4,12% Allgemeine Regionsumlage 194.697.166 197.631.059 206.429.000 214.262.142 226.196.543 235.515.841 Umlagesatz 38,3% 37,3% 36,3229% 36,3% 36,3% 36,3% eingeplanter Fehlbedarf *) -4.260.122 -11.951.695 -8.507.731 -3.262.579 0 *) Die geplante Regionsumlage führt zu den dargestellten Fehlbedarfen in den einzelnen Haushaltsjahren. Der Ausgleich soll aus einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage (in Summe aller Jahre rd. -28 Mio. €) erfolgen. Die Ausgleichsrücklage besteht im Wesentlichen aus dem Betrag, der sich aus den Verbesserungen im Jahresabschluss 2018 mit rd. 6,8 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung 2018 und in 2019 mit rd. 5,6 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung 2019, in Summe beider Jahre also rd. 12,4 Mio. €, ergeben hat, sowie der erheblichen Verbesserung im Jahresabschluss 2020 von rd. 16,1 Mio. €, die insbesondere aufgrund der ungeplanten Erhöung der KdU-Bundeserstattung um 25% zustande kam. Nach den geplanten Inanspruchnahmen verbleibt nur noch ein rechnerischer Restbetrag von rd. 520 T€ in der Ausgleichsrücklage, d.h. es bestehen kaum Reserven für die Erhöhung des eingeplanten Fehlbetrages und auch nicht für den eigentlichen Zweck, nämlich mögliche Risiken, die sich im Rahmen der Bewirtschaftung des Haushalts realisieren, abzudecken.
Produkt 16.01.01 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Zu E/418655 "Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen": Für die übertragenen Aufgaben der Stadt Aachen wird seit dem Haushaltsjahr 2019 eine differenzierte Umlage erhoben. Diese stellt die Basis für eine rechtlich gesicherte Abrechnung zur Wahrung der Finanzneutralität im Hinblick auf die von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben entsprechend § 56 Abs. 4 der Kreisordnung NRW dar. Regionsumlage-Mehrbelastung Stadt Aachen 2021 2022 2023 2024 2025 2026 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 172.317.064 175.487.309 190.866.245 196.265.903 202.454.690 207.905.559 Umlagegrundlagen 501.767.702 533.787.420 578.140.623 600.456.851 633.902.298 660.019.073 Umlagesatz 34,3420% 32,8759% 33,0138% 32,6861% 31,9378% 31,4999% Zu E/418510 "Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe": Die von den ra. Kommunen Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath aufzubringende Regionsumlage-Mehrbelastung für Kosten der Jugendhilfe stellt sich auf der Basis des Haushalts 2023 und der Modellrechnung zum Finanzausgleich 2023 vom 31.10.2022 wie folgt dar: Regionsumlage-Mehrbelastung Jugendhilfe 2021 2022 2023 2024 2025 2026 € € € € € € Umlagefähiger Aufwand 23.128.101 24.154.478 25.972.664 28.475.844 28.760.601 29.048.204 Umlagegrundlagen 86.402.567 91.650.376 98.795.663 102.609.176 108.324.507 112.787.476 Umlagesatz 26,7678% 26,3550% 26,2893% 27,7518% 26,5504% 25,7548% Zu E/418610 "Regionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV": Die StädteRegion Aachen ist Mitglied des Zweckverbandes Aachener-Verkehrsverbund, der seit dem 17.05.1994 besteht (Inkrafttreten der Zweckverbandssatzung). Gemäß § 12 der Zweckverbandssatzung erhebt der Zweckverband von den Verbandsmitgliedern eine a) allgemeine Umlage (§ 12 Abs. 2 bis 6 der Zweckverbandssatzung) und eine b) Sonderumlage (§ 12 Abs. 7 Zweckverbandssatzung). Die Verbundabrechnung erfolgt seit dem 01.06.1994. Die allgemeine Verbandsumlage (ohne die Vorteile der StädteRegion aus ihren gesellschaftsrechtlichen Aktivitäten) wird zu 100% auf die städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) umgelegt. Dies ermöglicht eine verursachungsgerechte Verteilung künftig zu erwartender Kosten für den schienengebundenen Verkehr. Die 100%ige Verteilung des umlagefähigen Aufwandes erfolgte seit dem Haushaltsjahr 1995 nach dem Verteilungsschlüssel "Linienzeit je Werktag". In seiner Sitzung am 04.09.2001 hat sich der AVV-Beirat mit der Neugestaltung des ÖPNV-Umlageschlüssels befasst; dabei haben sich die ra. Städte und Gemeinden (ohne Stadt Aachen) für die Zukunft auf folgenden Umlageschlüssel verständigt: Linienzeit/Woche Wg-Nutz-km/Woche ADM/035 Der Umlageschlüssel wird jährlich nach dem Fahrplanwechsel im Sommer angepasst. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes AVV hat in ihrer Sitzung am 24.11.2021 die mittelfristige Vorausschau für die AVV-Verbandsumlage einschließlich des Verbundetats 2022 beschlossen. Für die Mittelfristplanung ab 2024 wurde die aktuelle Ergebnisvorausschau aus der AVV-Verbandsversammlung vom 30.11.2022 zugrunde gelegt. Danach ergeben sich folgende Umlagen: Mittelfristige Vorausschau für die Jahre 2022 - 2026 Betriebszweig Bus Zahlungen der Gebietskörperschaften an den Zweckverband AVV 2022* 2023* 2024* 2025* 2026* € € € € € Verbandsumlagen • von der Stadt Aachen 24.498.000 30.055.000 33.497.000 35.210.000 37.090.000 • von der StädteRegion Aachen 19.561.000 23.290.000 25.916.000 27.277.000 28.779.000 • vom Kreis Düren 12.600.000 15.610.000 16.814.000 18.700.000 21.018.000 • vom Kreis Heinsberg 14.734.000 16.935.000 17.251.000 18.334.000 19.576.000 71.393.000 85.890.000 93.478.000 99.521.000 106.463.000 Unter Berücksichtigung der anrechenbaren Nahverkehrspauschale von 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 ergibt sich für die StädteRegion Aachen eine AVV-Umlage in Höhe von 19.461.000 23.190.000 25.816.000 27.177.000 28.679.000 *Zu beachten ist hier der jährliche Versatz, d.h. die o.a. dargestellten Zahlen werden jeweils für das folgende Jahr haushaltswirksam. Für das Haushaltsjahr 2023 ist die Verbandsumlage 2022 in Höhe von 19.561.000 € entsprechend der o.a. mittelfristigen Vorausschau einzuplanen. Berücksichtigt wird die anrechenbare Nahverkehrspauschale in Höhe von 100.000 €, so dass sich ein Haushaltsansatz von 19.461.000 € ergibt.
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