III/048 Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Bewirtschaftungsregeln Für den Teilergebnis- und 1.1 Innerhalb des Produktes werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Personal- Teilfinanzplan: aufwendungen, der Aufwendungen aus Abschreibungen der ILV (interne Leistungsverrechnungen), der dezentralen IT-Aufwendungen (SK 545821 und 545831) und der Aufwendungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) (KT 950110) sowie die Aufwendungen im Rahmen der Delegationsaufgaben (KT 950180) gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. 1.2 Innerhalb des Teilproduktes 950110 - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) - werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Aufwendungen aus Abschreibungen - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. 1.3 Innerhalb des Teilproduktes 950180 - Delegationsaufgaben - werden alle Aufwendungen - mit Ausnahme der Aufwendungen aus Abschreibungen - gemäß § 21 (1) KomHVO zu einem Budget zusammengefasst. 2. Innerhalb des Produktes werden alle Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit gemäß § 21 (1) KomHVO mit Ausnahme von SK 011002, 011008 und 081115 zu einem Budget zusammengefasst. 3.1 Mehrerträge/Mehreinzahlungen in den unter 1.1 genannten Bereichen berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO in diesen Bereichen wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950100: 422103, 422107 u. 431100 527990, 533157 u. 543150 TP 950101: 421106 , 421111 u. 429101 533102 u. 533811 422103 b. 422107 533201 TP 950120: 421106 533102 422103 TP 950140: 421106 u. 421111 422103 b. 422107 TP 950150: TP 950160: TP 950200: TP 950210: 421106 533201 533102 533201 533102 u.533106 422103 u .422107 533201 421106 u. 421111 533102 422103 u. 422107 533201 422103 u. 422107 531861 422104 u. 448803 531726 u. 531825 3.2 Mehrerträge/Mehreinzahlungen in den unter 1.2 genanntem KT 950110 berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO in diesem Bereich wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950110: 421106 b. 421111, 422103 b. 422109 u.449603 533102, 533201 u. 533811 3.3 Mehrerträge/Mehreinzahlungen in den unter 1.3 genanntem KT 950180 berechtigen gemäß § 21 (2) KomHVO in diesem Bereich wie folgt zu entsprechenden Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen: TP 950180: 448204 b. 448211 533102 b. 533241 Personelle Ausstattung Zahl der Stellen 2023 2022 tatsächlich besetzt 2021 Stellenanteile insgesamt davon Beamte tariflich Beschäftigte 49,488 22,901 26,587 44,149 21,952 22,197 46,079 24,342 21,737
III/049 Produkt 05.01.01 Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW Erläuterungen: 1. Leistungen nach dem SGB XII Die StädteRegion ist Leistungsträger nach dem SGB XII für ● Leistungen zum Lebensunterhalt ● Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ● Hilfen zur Gesundheit ● Hilfe zur Pflege ● Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten ● Hilfe in anderen Lebenslagen 1.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen Die Aufgabenwahrnehmung an Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen hat die StädteRegion Aachen auf die regionsangehörigen (ra.) Kommunen delegiert mit Ausnahme der ● Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII ● Heranziehung zum Unterhalt ● Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen Außerdem erlässt die StädteRegion Aachen als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratungen und Entscheidungshilfen. Die im Rahmen der Delegation von den ra. Kommunen gewährten Leistungen werden diesen monatlich erstattet. 1.2 Leistungen innerhalb von Einrichtungen Durchführung von Antragsverfahren und die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII für Leistungsberechtigte innerhalb von teil- und vollstationären Einrichtungen in der Zuständigkeit als örtl. Träger der Sozialhilfe und für den vom überörtl. Träger auf die StädteRegion Aachen delegierten Aufgabenkreis nach dem SGB XII. Die im Rahmen dieser Delegation für den überörtl. Träger der Sozialhilfe erbrachten Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet. 2. Gewährung von Pflegewohngeld nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für die Gewährung von Pflegewohngeld für vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen nach dem APG NRW zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen Die Aufgabenwahrnehmung umfasst die vollständige Antragsbearbeitung, Auszahlung der Leistungen und die Druchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren. 3. Sonstige Leistungen nach dem APG NRW Die StädteRegion Aachen ist Leistungsträger für bewohnerorientierte Aufwendungszuschüsse für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (AWZ) zur Finanzierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen und fördert die Investitionsaufwendungen der ambulanten Dienste. Teilprodukt 950100 "Verwaltung": Zu A/527990 "Andere besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen": Ab 2023 sind im Bereich A 50.4 und A 50.5 Altakten zu digitalisieren. Veranschlagt sind Haushaltsmittel für das Scannen der Altakten. Zu A/533157 "Leistungen für Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien": Zum 01.01.2020 ist die Bearbeitungszuständigkeit für die Fälle behinderter Kinder in Pflegefamilien auf den LVR übergegangen. Die Restabwicklung der Fälle konnte in 2020 abgeschlossen werden, sodass für 2023 kein Ansatz benötigt wird. Teilprodukt 950101 "Leistungen nach dem SGB XII und APG NRW" Zu E/414100 "Landeszuweisungen" und E/ 491910 "Erträge aus der Isolierung gem. NKF-CUIG (Ukraine)" Anstelle der veranschlagten Landeshilfen tritt die Isolierung nach dem Entwurf des NKF-CUIG. Teilprodukt 950130 "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII)": Zum 01.01.2020 wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen vom 6. Kapitel SGB XII ins SGB IX verlagert. Die Veranschlagung der Leistungen nach dem SGB IX erfolgt im Produkt 05.03.01. Die Restabwicklung in diesem Bereich ist abgeschlossen. Teilprodukt 950170 "Freiwillige Förderungen": Zu A/531717 "Zuschüsse an Betreuungsvereine": Veranschlagung gem. SRA-Beschluss vom 28.11.2019 (SV-Nr.: 2019/0532). Anhebung gem. SRA-Beschluss vom 04.03.2021 im Zuge des Haushalts 2022 (SV-Nr.: 2021/0157). Zu A/531724 "Frauen helfen Frauen": Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 19.03.2021 im Zuge des Haushalts 2022 (SV-Nr.: 2021/0160 bzw. 0160-E1). Zu A/531725 "Zuschuss Rückhalt e.V.": Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 19.03.2021 im Zuge des Haushalts 2022 (SV-Nr.: 2021/0160 bzw. 0160-E1). Zu A/531729 "Zuschuss integratives Jugendcamp Merzbrück": Anhebung gem. SRT-Beschluss vom 12.12.2019 im Zuge des Haushalts 2020 (SV-Nr.: 2019/0550).
A 53 KSt. 353000 Produkt 07.01.01
III/100 Haushaltsplan 2023 der Stä
III/102 Produkt 07.01.06 Corona Erl
Teilfinanzhaushalt Produkt 070106 C
Investitionen Produkt 070106 Corona
III/108
Teilfinanzhaushalt OE 357 A 57 III/
III/112 Produkt 05.03.02 Aufgaben d
III/114
III/116 Haushaltsplan 2023 der Stä
III/118
III/120 Produkt 05.06.01 Aufgaben/L
III/122 Haushaltsplan 2023 der Stä
III/124
III/126
Teilfinanzhaushalt OE 358 A 58 III/
III/130 Produkt 05.03.04 Inklusion
III/132 Haushaltsplan 2023 der Stä
III/134
III/136 Produkt 05.03.06 Sozialplan
Teilfinanzhaushalt Produkt 050306 S
III/140 Haushaltsplan 2023 der Stä
Laden...
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter
Youtube