16 An wen kann ich mich bei einem Unfall im Kernkraftwerk Tihange wenden? Die Katastrophenschutzbehörden werden bei einem katastrophalen Unfall mit radiologischen Auswirkungen auf das Bundesgebiet ein Bürgertelefon einrichten. Die Telefonnummer des Bürgertelefons wird über Rundfunk, Internet und Presse bekannt gegeben. Die Notrufnummern der Feuerwehr (112) oder der Polizei (110) sind im Notfall wichtig für die Arbeit der Einsatzkräfte. Rufen Sie zum Erhalt von Informationen bitte nicht diese Nummern oder die Katastrophenschutzbehörden an. Sie erschweren durch das Belegen dieser Rufnummern die Arbeit der Einsatzkräfte und blockieren damit diese Telefonverbindungen für wichtige Notrufe. Verhaltensregeln und SchutzmaSSnahmen Für die Schutzmaßnahmen, die je nach Lageentwicklung notwendig werden können, ist Ihre Mitwirkung erforderlich. Die wichtigsten Verhaltensregeln, die Sie dabei beachten sollten, werden nachfolgend zusammengefasst. • Schalten Sie Ihr Radio ein (Sender WDR 2 oder Lokalradiosender). Vergessen Sie nicht, während des Aufenthaltes im Haus die Durchsagen der Behörden am Rundfunkgerät laufend zu verfolgen. Sie erfahren so, wie lange Sie die genannten Empfehlungen einhalten sollten. • Bewahren Sie bitte Ruhe! • Um die Leitungen frei zu halten, rufen Sie nicht die Notrufnummern der Feuerwehr (112) oder der Polizei (110) an! • Telefonieren Sie nur in dringendsten Fällen im Mobilfunknetz! Viele Helfer sind auf mobile Verbindungen angewiesen. • Befolgen Sie die Anordnungen der Katastrophenschutzbehörden! • Verschließen Sie Fenster und Türen dicht, schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus! • Suchen Sie möglichst Kellerräume oder innenliegende Räume auf, achten Sie dabei auf ausreichenden Radioempfang! • Helfen Sie bitte auch anderen, insbesondere Ihren Nachbarn und Mitbürger mit Sprachverständnisschwierigkeiten in Ihrem Haus! • Bleiben Sie im Haus! Gehen Sie nur ins Freie, wenn es unbedingt notwendig ist, halten Sie dabei den Aufenthalt so kurz wie möglich. Das gilt insbesondere bei Regen!
17 Was tun, wenn die Kinder nicht zu Hause sind? Bei einem entsprechenden zeitlichen Verlauf des Unfalls veranlassen die Katastrophenschutzbehörden, dass Schulen und Kindergärten geschlossen bleiben oder geschlossen werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Schulen und Kindergärten ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich durch Rundfunk-, Lautsprecherdurchsagen oder App-Warnsysteme aufgefordert werden. Die bei einer nuklearen Notfallsituation freigesetzten radioaktiven Stoffe werden vor allem mit der Luft transportiert. Der Verbleib in den Häusern bietet gegen die Strahlung einen beträchtlichen Schutz. Dieser Schutz beruht auf zwei Tatsachen, nämlich auf • der abschirmenden Wirkung der Bauwerke und • der Verringerung des direkten Kontaktes mit radioaktiven Stoffen. Die Strahlung wird durch Wände, Decken und umgebendes Erdreich (Keller) abgeschwächt. Je dicker die Wände, desto höher ist der Schutz vor Gammastrahlung. Jedoch ist dringend darauf zu achten, dass die Kellerfenster dicht sind! Im Ereignisfall sollten Kellerfenster per Klebeband sicher abgedichtet werden, um besonders Schwangere optimal schützen zu können. Keinen oder nur sehr geringen Schutz bieten Häuser in Holzbauweise oder Fertighäuser in Leichtbauweise, Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile sowie PKW. SchlieSSen Sie die Fenster und Türen! Durch Schließen von Fenstern und Türen sowie durch Abschalten von Lüftungsanlagen, die Luft ungefiltert von außen ansaugen (ggf. auch bei Energiesparhäusern), wird weitgehend verhindert, dass radioaktive Stoffe ins Innere des Hauses gelangen und sich dort ablagern. Durch die genannten Vorkehrungen wird die Wahrscheinlichkeit erheblich verringert, dass radioaktive Stoffe eingeatmet werden. Außerdem werden im Haus offen lagernde Nahrungsmittel vor Kontamination geschützt. Was können Sie heute bereits beachten? Legen Sie grundsätzlich einen Nahrungsmittelvorrat für 14 Tage an! Die wichtigsten Nahrungsmittel sind in der Informationsschrift/Ratgeber „Vorsorge für den Katastrophenfall“ des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ aufgelistet. www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Vorsorgefuerden Kat-fall/VorsorgefuerdenKat-fall.html Zimmer mit offenem Fenster Zimmer mit geschlossenem Fenster Keller Keller mit Fenster
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