Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Insbesondere an schwach frequentierten Haltestellen sind häufig weder Unterstellmöglichkeit noch eine ausreichende Beleuchtung vorhanden. An den Verknüpfungspunkten Bus/Bus und Bus/Bahn sind deutliche Unterschiede hinsichtlich der Ausstattung und Ausgestaltung festzustellen, insbesondere zwischen älteren und neuen Anlagen. Bei Verknüpfungsanlagen neueren Baudatums wurden die Aspekte Fahrgastfreundlichkeit und Barrierefreiheit bereits weitestgehend berücksichtigt. Die Einhaltung von Ausbaustandards ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Ausbaumaßnahmen. Die zuständigen Baulastträger verfolgen im Rahmen städtebaulicher Modernisierungsprogramme eine zweckdienliche, vorgabenkonforme Ausstattung der Haltestellenbereiche mit Warteflächen, Mastschilder, Bordsteinkanten usw. Diesbezügliche Vorhaben werden i.d.R. in enger Zusammenarbeit mit den bedienenden Verkehrsunternehmen umgesetzt. Eine Bestandsaufnahme der ÖPNV-Infrastruktur an Haltestellen unter den Aspekten der Barrierefreiheit wird vor dem Hintergrund der neuen gesetzlichen Vorgaben (s. Kapitel 3.15) im Kapitel 4.9 eingehend behandelt. Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme (ITCS) Die vorhandene technische Ausrüstung der Verkehrsunternehmen, die in der StädteRegion Aachen Verkehrsleistungen erbringen, ist uneinheitlich. Die ASEAG verfügt über ein rechnergestütztes Betriebsleitsystem. Hiermit besteht die Möglichkeit, sowohl die Standorte der einzelnen Fahrzeuge über Datenfunk zu erfassen wie auch einen Soll/Ist-Vergleich des Fahrplanes in der zentralen Leitstelle vorzunehmen. Der Datenfunk kann zusätzlich auch als Sprechfunk genutzt werden. Sofern Fahrzeuge von Subunternehmern eingesetzt werden, ist teilweise keine Möglichkeit der Kommunikation über Funk möglich. Desweiteren sind die Funksysteme der einzelnen Verkehrsunternehmen nicht untereinander kompatibel, d.h. eine Sprechfunkverbindung zwischen den Fahrzeugen oder auch den Leitstellen ist unternehmensübergreifend zurzeit nicht möglich. Dies wirkt sich im Sinne der Anschlusssicherung an Verknüpfungspunkten wie auch bezüglich der Fahrgastinformation (Anzeigetafeln, elektronische Fahrplanauskunft) nachteilig aus. 4.6 Verkehrsabwicklung im Straßennetz Die Hauptachsen des regionalen Linienverkehrs der StädteRegion sind in der Abbildung 31 (Kapitel 4.4) dargestellt. Über diese Verkehrsachsen wird der größte Teil des Leistungsangebotes abgewickelt, so dass ein störungsfreier Ablauf auf diesen Netzelementen besonders anzustreben ist. Wesentliche Probleme des Linienverkehrs resultieren aus der Verspätungsanfälligkeit einzelner Linien auf bestimmten kritischen Streckenabschnitten. Durch den Abbau externer Störquellen können diese Probleme erheblich entschärft werden. Als effektivste Gegenmaßnahmen haben sich baulich getrennte Busspuren sowie Maßnahmen im Bereich der Lichtsignalsteuerung bewährt. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 103 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Des Weiteren kann – außerhalb des investiven Bereichs – auch durch rein organisatorische Maßnahmen der Abbau externer Störquellen des Busbetriebes vorangetrieben werden. Für einen sinnvollen Einsatz dieser Maßnahmen ist für jeden Anwendungsfall die Effektivität anhand der örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten zu überprüfen. Organisatorische Maßnahmen sind im Folgenden wiedergegeben (Quelle: B. Nickel, VDV, in Bus&Bahn 04/2010, Auswahl). 1. Abbiege- und Vorfahrtsregelungen im Straßenverkehr Abbiegespuren für MIV, damit der Abbiegerstau Geradeausfahrer nicht behindert LSA-Räumschaltungen, damit der Bus unabhängig von aufgestauten Fahrzeugen an der LSA durchfahren kann Vorfahrtsregelung entsprechend den ÖSPV-Achsen (auch abknickende Vorfahrt). 2. (Möglichst) keine Tempo-30-Zone, kein Shared Space, keine Spielstraße, keine Rechtsvor-Links-Regelung und keine Kreisverkehrsplätze auf Straßen mit Linienverkehr 3. Einschränkungen für den MIV, um Störungen des Verkehrsflusses auszuschließen Halteverbote, damit die Fahrbahn nicht eingeengt wird Abbiegeverbote, damit keine den Geradeaus-Verkehr behindernden Staus von Abbiegern entstehen. 4. Ausnahme des Busses von Regelungen für den MIV Damit der Linienweg nicht verlängert wird - Ausnahme von Abbiegeverboten - Ausnahme von Einbahnstraßenregelungen - Ausnahmegenehmigung zum Durchfahren von Fußgängerbereichen - Durchlass durch gesperrte Strecken für den Bus. Damit die Reisegeschwindigkeit nicht reduziert wird - Ausnahme vom Fahrtrichtungsgebot auf Sortierspuren, damit der Bus einen weniger belasteten Fahrstreifen benutzen kann - Ausnahme von Tempo-30-Regelung. 5. Bevorrechtigung für den Bus Haltestellenkap Vorgezogene Haltelinie an LSA, damit sich der Bus an die Spitze des Fahrzeugpulks setzen kann Signalgesicherter Spurwechsel durch eine „Busschleuse“ Reservierte Sonderfahrstreifen für den Bus (Busspur); Busstraße Abwehr von Falschparkern an Haltestellen und auf Sonderfahrstreifen Schaltung von Fahrsignalen an LSA LSA-Beeinflussung Zuflussdosierung mit Bus-Bevorrechtigung. - 104 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Juni 2015 Nahverkehrsplan 2016 - 20
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