Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Verkehrsabwicklung im Straßennetz ÖPNV-Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum können den gestellten Anforderungen an Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit nicht immer gerecht werden, weil sie zahlreichen Behinderungen durch den Kfz-Verkehr ausgesetzt sind. Solche Behinderungen haben sowohl Fahrzeitverlängerungen als auch Fahrzeitschwankungen zur Folge. Dies mindert die Attraktivität des ÖPNV in erheblichem Umfang. Für die Verkehrsunternehmen entstehen Produktivitätsverluste, die zusätzliche Kosten verursachen. Um dem entgegenzuwirken, sind bestehende Behinderungen im Straßenraum durch geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzubauen. 5.4 Maßnahmenempfehlungen Der Nahverkehrsplan weist im Rahmen der Analyse und Bewertung des Angebotszustandes im ÖSPV/SPNV der StädteRegion Aachen je Kommune auf defizitäre Situationen hin. Abweichungen von den Zielwerten lassen nicht unmittelbar auf eine defizitäre Situation schließen. Mit dem Erreichen des Mindeststandards ist die Anforderung an eine angemessene Verkehrsbedienung, die sich aus § 2 ÖPNVG NRW ergibt, erfüllt. Für jene Verbindungen, wo der Mindeststandard nicht oder nur knapp erreicht wird, wurde eine Überprüfung des Handlungsbedarfes durchgeführt, die insbesondere dann zu Maßnahmenempfehlungen führen, wenn Veränderungen der Raum- und Siedlungsstruktur, der Bevölkerungsstruktur oder der Verkehrssituation gegenüber dem Bestand ausgewiesen werden oder wenn der geplante Ausbau des SPNV-Netzes Anpassungsmaßnahmen erforderlich macht. Im Folgenden werden als Ergebnis der Schwachstellenanalyse für jede Kommune eine Überprüfung des Handlungsbedarfes und gegebenenfalls daraus resultierende Maßnahmenempfehlungen aufgestellt. Diese sollen unter Berücksichtigung der Zielvorgaben für die Erschließungs- und Verbindungsqualität sowie des vorgesehenen Ausbaus des Schienenverkehrs die Ausgestaltung des ÖSPV im Zeitraum 2016 - 2020 prägen. Soweit sie Planungsrelevanz im Rahmen des Nahverkehrsplans besitzen, fließen diese Maßnahmenempfehlungen in das Zielkonzept 2018 für das betriebliche Leistungsangebot ein (Kapitel 6.3). Als Rahmenplan erfüllt der NVP hierbei nicht den Anspruch, die kleinräumige Linienführung im Straßennetz vorzugeben oder die betriebliche Detailplanung zu ersetzen. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 141 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Stadt Alsdorf Mängelanalyse / Handlungsbedarf Maßnahmenempfehlung Lokale Erschließungsqualität: Erschließung der Gewerbebereiche Gewerbegebiet Schaufenberg einschließlich geplanter Erweiterung (Bebauungsplan 301) Einrichtung einer bis zweier zusätzlicher Haltestellen entlang der Siersdorfer Straße. Mit wachsender Ansiedlung von Gewerbebetrieben empfiehlt sich, die Max-Planck-Straße durch Optimierung der Bedienung mit den Linien 90 und 28 zu befahren. Eine anschlussgesicherte Anbindung an den SPNV ist sicherzustellen. Industrie- und Gewerbepark Alsdorf (IGA): nördlicher Bereich der Konrad-Zuse- Straße Mit fortschreitender Ansiedlung von Gewerbebetrieben ist eine ausreichende Gebietserschließung zu gewährleisten. Es wird empfohlen, künftig eine gesicherte Anbindung an den SPNV in Mariadorf einzurichten, um das IGA von jedem Stadtteil aus und darüber hinaus auch regional erreichbar zu machen. - 142 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Juni 2015 Nahverkehrsplan 2016 - 20
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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