Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 1.6 Abgrenzung des Nahverkehrsraums Gemäß § 1 ÖPNVG NRW ist ÖPNV definiert als die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die vorwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt. Der für die StädteRegion relevante Nahverkehrsraum umfasst das Gebiet des AVV und benachbarte Räume. Er schließt Teile der Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf sowie niederländischer und belgischer Provinzen ein. Er beheimatet rund 7,2 Millionen Menschen. Ein wesentlicher Teil des Nahverkehrsraums wird durch den Kultur- und Wirtschaftsraum Euregio Maas-Rhein (EMR) abgedeckt. Die EMR umfasst die beiden belgischen Provinzen Limburg und Lüttich, die deutschsprachige Gemeinschaft (auf belgischem Hoheitsgebiet), den südlichen Teil der Provinz Limburg in den Niederlanden sowie auf deutschem Gebiet die Stadt Aachen, die StädteRegion Aachen und die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg. Die steigende Mobilität im offenen europäischen Binnenmarkt und ein verändertes Freizeitverhalten führen zu einer bedeutenden Zunahme der verkehrlichen Verflechtungen in der Grenzregion. Die euregionale Zusammenarbeit spiegelt sich in einer Vielzahl grenzüberschreitender Linien im Kooperationsraum wider. Die gemeinsame Absichtserklärung „Zusammenarbeiten am Euregionalen Verkehr der Zukunft“ wurde im Juni 2008 in Maastricht ratifiziert. Abb. 5: Relevanter Nahverkehrsraum für die StädteRegion Aachen \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 13 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 2 Rahmenvorgaben Bei der Erstellung des Nahverkehrsplans sind eine Vielzahl planerischer Vorgaben zu berücksichtigen. Übergeordnete Zielsetzungen des Landes, der Region und der eigenen Gebietskörperschaft liefern eine Reihe wesentlicher Rahmenvorgaben. Neben den gesetzlichen Zielvorgaben sind die folgenden Planungsgrundlagen zu berücksichtigen: ÖPNV-Bedarfsplan und ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP-NW) Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen Verkehrsentwicklungspläne und ÖPNV-Konzepte aus der Region Nahverkehrsplan für den SPNV. 2.1 Landespolitische Vorgaben Das ÖPNVG NRW definiert den ÖPNV als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Als verwaltungsrechtlicher Begriff beschreibt Daseinsvorsorge die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen - die sogenannte Grundversorgung. Dazu zählen neben der Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen im Verkehrswesen eine Reihe weiterer öffentlicher Dienste (Gas-, Wasser- und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe), die heute größtenteils von kommunalwirtschaftlichen Betrieben durchgeführt werden. Im ÖPNVG NRW gibt die Landesregierung Grundsätze für die Entwicklung des ÖPNV vor mit dem Ziel, die Planung und Ausgestaltung zu koordinieren und die Qualität des ÖPNV zu sichern. Im Gesetzestext werden die charakteristischen Merkmale einer angemessenen Verkehrsbedienung grundsätzlich vorgeschrieben. Des Weiteren wird die Kooperation mit den Nachbarländern Niederlande und Belgien gesetzlich gefordert und verankert. Im Einzelnen werden im § 2 ÖPNVG NRW nachfolgende Grundsätze gesetzlich geregelt: § 2 Grundsätze (1) Bei dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sollen im Rahmen der angestrebten Raumstruktur des Landes der schienengebundene Personennahverkehr gegenüber dem Straßenverkehr, der Ausbau vorhandener Verkehrswege gegenüber dem Neubau sowie der ÖPNV unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Umweltschutzes, der sozialverträglichen Stadtentwicklung, der Barrierefreiheit, der Sicherheit und des absehbaren Verkehrsbedarfes soweit wie möglich Vorrang erhalten. (2) Das Eisenbahnnetz ist als Grundnetz für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte verkehrliche Erschließung zu erhalten. Es ist insbesondere bei unbefriedigend genutzten Schienenstrecken darauf hinzuwirken, dass alle Möglichkeiten zur technischen organisatorischen und wirtschaftlichen Verbesserung des Verkehrsangebotes und zur Steigerung des dadurch erreichbaren Verkehrsaufkommens auf der Schiene ausgeschöpft werden. Zu diesem Zweck soll auch auf die Gründung von Eisenbahninfrastrukturbetreibern regionaler Art hingewirkt werden. (2a) Im besonderen Interesse des Landes stehen der taktverdichtete und Reisezeit einsparende Eisenbahnbetrieb zwischen Dortmund und Köln einschließlich seiner landesweiten Durchbindung sowie der hierfür erforderliche Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Rhein-Ruhr-Express). Auf Grund seiner landesweiten Bedeutung und der Notwendigkeit der Berücksichtigung von Vorgaben des Bundes bedarf es dabei einer besonders engen Abstimmung und intensiven Zusammenarbeit der Zweckverbände mit dem Land. - 14 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
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Im Fahrradguide der StädteRegion Aachen finden Sie viele auch textlich genau beschriebene Routen mit den Plänen incl. Höhenprofil.
Die vielfältigen Angebote in den Sommerferien 2019 für Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath. Ein breites Spektrum von Ferienspielen vor Ort, Tagesangeboten bis hin zu Sprachreisen etc. gebündelt in einer Broschüre.
Die StädteRegion Aachen hat jetzt unter dem Titel „Foto-Koffer Europa. Europa in Bildern erzählt“ eine spannende Wanderausstellung vorgestellt. Sie beinhaltet mehr als 50 hochwertige Fotoprints aus dem Fundus der herausragenden Agentur Magnum Photos. Ganz unterschiedliche Bilder von 1945 bis in die Gegenwart sollen dabei vor allem junge Menschen dazu einladen, über Europa ins Gespräch zu kommen. Das Exposé zeigt die Werke und gibt auch organisatorische Hinweise.
Eine Foto-Ausstellung zur europäischen Geschichte und Identität nach 1945
Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote in der StädteRegion Aachen.
Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021
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Mit der Bildungszugabe fördert die StädteRegion Aachen den Besuch außerschulischer Lernorte für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ein Angebot, von dem jedes Jahr tausende Kinder und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen profitieren. Bildungseinrichtungen aus der StädteRegion Aachen können die finanzielle Unterstützung für interessante und spannende Angebote aus den Bereichen „Kunst und Kultur“, „Sport“ sowie „MINT und Nachhaltigkeit“ beantragen. Alle Angebote finden Sie im Katalog zur Bildungszugabe. Das E-Paper beinhaltet sämtliche aktuelle Angebote der BIldungszugabe, die gebucht werden können. Der Stand ist Juni 2020.
Die Bildungszugabe der StädteRegion Aachen ermöglicht es Kitas und Schulen in der StädteRegion kostenlos tolle außerschulischeAngebote wahrzunehmen - vom MINT-Bereich bis hin zu Theater, Kultur und Sport. In diesem E-Paper-Katalog sind auf über 200 Seiten sämtliche Angebote enthalten.
Der gesamte Katalog der Bildungszugabe der StädteRegion Aachen (Stand: Dezember 2019)
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat I und Behördenleitung
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat III
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat IV
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat VI
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 dere StädteRegion Aachen – Band I, Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Behördenleitung und Dezernat I für Zentrale Dienste, Kommunalaufsicht und Controlling
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat II für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat III für Soziales und Gesundheit
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat IV für Bauen, Umwelt und Verbraucherschutz
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat V für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Der Band 1 der beschlossenen Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für 2018
Band II a des beschlossenen Haushaltes 2018 der StädteRegion Aachen (Haushalt nach der Organisationsstruktur)
Der beschlossene Haushalt 2018 der StädteRegion Aachen nach Produktstruktur
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat I
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat Städteregionsrat
Damit Zukunft passiert. Das Zunkunftsprogramm der StädteRegion Aachen macht leicht verständlich anhand von alltäglichen Situationen klar, welche Leistungen die StädteRegion für die Bürgerinnen und Bürger erbringt.
Die kommunalen Wirtschaftsförderungen der StädteRegion Aachen im Profil
Dienstleistung, die Wissen schafft! Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen mit FH Aachen und RWTH Aachen
Eine Reise zu Freunden! Bürgerfahrt der StädteRegion Aachen nach Jelenia Góra (PL) 10. bis 16. September 2017.
Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote in der StädteRegion Aachen.
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Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat I und Behördenleitung
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Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Allgemeine Deckungsmittel
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Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat II für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat III für Soziales und Gesundheit
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat IV für Bauen, Umwelt und Verbraucherschutz
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat V für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Der Band 1 der beschlossenen Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für 2018
Band II a des beschlossenen Haushaltes 2018 der StädteRegion Aachen (Haushalt nach der Organisationsstruktur)
Der beschlossene Haushalt 2018 der StädteRegion Aachen nach Produktstruktur
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat I
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Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat Städteregionsrat
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Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.
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