Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 (3) In allen Teilen des Landes ist eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten; angemessen ist eine Verkehrsbedienung, die den Bedürfnissen der Fahrgäste nach hoher Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, fahrgastfreundlich ausgestalteten, sicheren und sauberen Fahrzeugen sowie Stationen und Haltestellen, bequemem Zugang zu allen für den Fahrgast bedeutsamen Informationen, fahrgastfreundlichem Service und einer geeigneten Verknüpfung von Angeboten des ÖPNV mit dem motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehr Rechnung trägt. Die dazu notwendige Zusammenarbeit des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der Verkehrsunternehmen des ÖPNV in Verkehrsverbünden ist mit dem Ziel weiterzuentwickeln, durch koordinierte Planung und Ausgestaltung des Leistungsangebotes, durch einheitliche und nutzerfreundliche Tarife durch eine koordinierte Fahrgastinformation unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen sowie durch einheitliche Qualitätsstandards die Attraktivität des ÖPNV zu steigern. (4) In allen Landesteilen ist die Infrastruktur für den ÖPNV auszubauen. Dabei soll die Hauptfunktion einem Nahverkehrsnetz für den Schienenschnellverkehr zukommen, das sowohl kreuzungsfreie als auch beschleunigte oberirdische Schienenstrecken umfasst und durch ein darauf abgestimmtes Busnetz ergänzt wird, das die Erschließungs- und Zubringerfunktion erfüllt. Die Netzverknüpfung soll durch eine nutzerfreundliche, barrierefreie Ausgestaltung von Umsteigeanlagen unter Einbeziehung des motorisierten und nicht motorisierten Individualverkehrs sichergestellt werden. (5) In den Gebieten mit überwiegend ländlicher Raumstruktur soll eine angemessene Verkehrsbedienung durch koordinierte Bus-/Schienenkonzepte sichergestellt werden. Notwendig ist ein Grundnetz von Schienenverbindungen, auf das die Busnetze mit dem Ziel ausgerichtet werden, eine Verbindung zwischen den Gemeinden entsprechend ihren zentralörtlichen Verflechtungen sicherzustellen. (6) Zur Stärkung des ÖPNV sollen Sonderverkehre möglichst in Linienverkehre überführt werden. Dabei soll der besonderen Verkehrsnachfrage und den Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen werden. (7) Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die Möglichkeiten alternativer Bedienungsformen wie Rufbusse, Sammeltaxen und Bürgerbusse genutzt werden. (8) Bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge sowie des Angebotes des ÖPNV sind die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW zu berücksichtigen. (9) Den spezifischen Belangen von Frauen und Männern, Personen, die Kinder betreuen, Kindern und Fahrradfahrern ist bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV in geeigneter Weise gleichermaßen Rechnung zu tragen. (10) Unter Berücksichtigung der Verkehrsnachfrage und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit ist allen Verkehrsunternehmen des ÖPNV die Möglichkeit einzuräumen, zu vergleichbaren Bedingungen an der Ausgestaltung des ÖPNV beteiligt zu werden. (11) Im Rahmen des europäischen Integrationsprozesses kommt dem grenzüberschreitenden ÖPNV zu den Nachbarländern Niederlande und Belgien eine besondere Bedeutung zu. Durch Intensivierung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperationen sollen Grenzbarrieren weiter abgebaut sowie die Infrastruktur und Verkehrsangebote zukunftsfähig fortentwickelt werden. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 15 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 2.2 Landes- und Regionalplanung Die Grundsätze und Ziele der Raumordnung in NRW werden in Raumordnungsplänen dargestellt. Raumordnungspläne (gemäß Landesplanungsgesetz LPlG NRW, § 12) sind Landesentwicklungsplan und Regionalplan, ferner auch Regionaler Flächennutzungsplan und Braunkohlenplan. Raumordnungspläne bestehen aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen mit zugeordneten Erläuterungen. Die Aufgabe der Landesplanung wird auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen von der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde wahrgenommen. Das wichtigste Planungsinstrument der Landesplanungsbehörde ist der Landesentwicklungsplan, der die räumlichen Ziele und Grundsätze der Landesentwicklung festlegt. Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25. Juni 2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten und dazu einen Entwurf vorgelegt. Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen. Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt die veränderten Rahmenbedingungen der Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Der Entwurf des neuen LEP NRW enthält Vorgaben für alle räumlichen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Regionalpläne, die gemeindlichen Bauleitpläne, Landschaftspläne und andere Fachpläne. Bis zum Inkrafttreten des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen gelten die Ziele des Landesentwicklungsplans aus dem Jahr 1995 weiter. Die im Planentwurf formulierten Ziele sind aber bereits jetzt von öffentlichen Stellen gemäß Raumordnungsgesetz als ‚Erfordernisse der Raumordnung‘ bei anderen Planungen und Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Die für die Aufstellung der NVPs relevante Zielsetzungen in Bezug auf die räumliche Struktur des Landes und auf Verkehr und Transport sind folgende: 2. Räumliche Struktur des Landes 2-1 Ziel Zentralörtliche Gliederung Die räumliche Entwicklung im Landesgebiet ist auf das bestehende, funktional gegliederte System Zentraler Orte auszurichten. 2-2 Grundsatz Daseinsvorsorge Zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen des Landes sind Erreichbarkeiten und Qualitäten von Einrichtungen der Daseinsvorsorge unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung, der Sicherung wirtschaftlicher Entwicklungschancen und guter Umweltbedingungen auf das funktional gegliederte System Zentraler Orte auszurichten. 2-3 Ziel Siedlungsraum und Freiraum Als Grundlage für eine nachhaltige, umweltgerechte und den siedlungsstrukturellen Erfordernissen Rechnung tragende Entwicklung der Raumnutzung ist das Land in Gebiete zu unterteilen, die vorrangig Siedlungsfunktionen (Siedlungsraum) oder vorrangig Freiraumfunktionen (Freiraum) erfüllen oder erfüllen werden. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche. - 16 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
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Im Fahrradguide der StädteRegion Aachen finden Sie viele auch textlich genau beschriebene Routen mit den Plänen incl. Höhenprofil.
Die vielfältigen Angebote in den Sommerferien 2019 für Baesweiler sowie Monschau, Roetgen und Simmerath. Ein breites Spektrum von Ferienspielen vor Ort, Tagesangeboten bis hin zu Sprachreisen etc. gebündelt in einer Broschüre.
Die StädteRegion Aachen hat jetzt unter dem Titel „Foto-Koffer Europa. Europa in Bildern erzählt“ eine spannende Wanderausstellung vorgestellt. Sie beinhaltet mehr als 50 hochwertige Fotoprints aus dem Fundus der herausragenden Agentur Magnum Photos. Ganz unterschiedliche Bilder von 1945 bis in die Gegenwart sollen dabei vor allem junge Menschen dazu einladen, über Europa ins Gespräch zu kommen. Das Exposé zeigt die Werke und gibt auch organisatorische Hinweise.
Eine Foto-Ausstellung zur europäischen Geschichte und Identität nach 1945
Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote in der StädteRegion Aachen.
Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021
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Mit der Bildungszugabe fördert die StädteRegion Aachen den Besuch außerschulischer Lernorte für Kindertageseinrichtungen und Schulen. Ein Angebot, von dem jedes Jahr tausende Kinder und Jugendlichen in der StädteRegion Aachen profitieren. Bildungseinrichtungen aus der StädteRegion Aachen können die finanzielle Unterstützung für interessante und spannende Angebote aus den Bereichen „Kunst und Kultur“, „Sport“ sowie „MINT und Nachhaltigkeit“ beantragen. Alle Angebote finden Sie im Katalog zur Bildungszugabe. Das E-Paper beinhaltet sämtliche aktuelle Angebote der BIldungszugabe, die gebucht werden können. Der Stand ist Juni 2020.
Die Bildungszugabe der StädteRegion Aachen ermöglicht es Kitas und Schulen in der StädteRegion kostenlos tolle außerschulischeAngebote wahrzunehmen - vom MINT-Bereich bis hin zu Theater, Kultur und Sport. In diesem E-Paper-Katalog sind auf über 200 Seiten sämtliche Angebote enthalten.
Der gesamte Katalog der Bildungszugabe der StädteRegion Aachen (Stand: Dezember 2019)
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat I und Behördenleitung
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat II
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat III
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat IV
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Dezernat VI
Haushaltsentwurf 2021 (Band II) Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 dere StädteRegion Aachen – Band I, Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Behördenleitung und Dezernat I für Zentrale Dienste, Kommunalaufsicht und Controlling
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat II für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat III für Soziales und Gesundheit
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat IV für Bauen, Umwelt und Verbraucherschutz
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat V für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
Band I - Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen 2019
Der Band 1 der beschlossenen Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für 2018
Band II a des beschlossenen Haushaltes 2018 der StädteRegion Aachen (Haushalt nach der Organisationsstruktur)
Der beschlossene Haushalt 2018 der StädteRegion Aachen nach Produktstruktur
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat I
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat Städteregionsrat
Damit Zukunft passiert. Das Zunkunftsprogramm der StädteRegion Aachen macht leicht verständlich anhand von alltäglichen Situationen klar, welche Leistungen die StädteRegion für die Bürgerinnen und Bürger erbringt.
Die kommunalen Wirtschaftsförderungen der StädteRegion Aachen im Profil
Dienstleistung, die Wissen schafft! Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen mit FH Aachen und RWTH Aachen
Eine Reise zu Freunden! Bürgerfahrt der StädteRegion Aachen nach Jelenia Góra (PL) 10. bis 16. September 2017.
Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote in der StädteRegion Aachen.
Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2020/2021
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Haushaltsentwurf 2020 dere StädteRegion Aachen – Band I, Haushaltssatzung, Vorbericht, Anlagen
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Allgemeine Deckungsmittel
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Behördenleitung und Dezernat I für Zentrale Dienste, Kommunalaufsicht und Controlling
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat II für Finanzen, Sicherheit und Ordnung
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat III für Soziales und Gesundheit
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat IV für Bauen, Umwelt und Verbraucherschutz
Haushaltsentwurf 2020 der StädteRegion Aachen – Band II, Dezernat V für Bildung, Jugend und Strukturentwicklung
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Der Band 1 der beschlossenen Haushaltssatzung der StädteRegion Aachen für 2018
Band II a des beschlossenen Haushaltes 2018 der StädteRegion Aachen (Haushalt nach der Organisationsstruktur)
Der beschlossene Haushalt 2018 der StädteRegion Aachen nach Produktstruktur
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat I
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat II
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat III
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Allgemeine Deckungsmittel.
Haushalt der StädteRegion Aachen für das Jahr 2018. Aufschlüsselung nach der Organisationsstruktur, Bereich Dezernat Städteregionsrat
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Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.
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