Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 weitert werden und ein Informationsportal entstehen, welches neben der Routenauskunft sämtliche mobilitätsrelevante Informationen auf einer Plattform vereint. Mittelfristig wird angestrebt, auch den Vertrieb und die Abrechnung zu integrieren, so dass der Kunde lediglich ein Konto und eine Abrechnung für die Nutzung verschiedener Mobilitätsdienste vorhält bzw. erhält. Hierzu notwendige Voraussetzungen werden im Rahmen des elektronischen Fahrgeldmanagements (EFM) geschaffen. Parallel dazu entstehen in der Stadt Aachen und auch in der StädteRegion sogenannte Mobilitätsstationen, an denen ein unmittelbarer Umstieg zwischen den Verkehrsträgern Carsharing, Bikesharing sowie dem ÖPNV möglich ist. Langfristiges Ziel ist es, individuelle PKW-Fahrten auf den ÖPNV oder auf alternative Mobilitätsformen zu verlagern. Dies setzt eine entsprechende Angebotsvielfalt und eine entsprechende Anzahl von Fahrzeugen im alternativen Mobilitätsmarkt voraus. Wie sich dieser Markt entwickelt, ist schwer einzuschätzen. Ohne jedoch notwendige Vorbereitungen zu treffen, ist eine Weiterentwicklung nur bedingt denkbar. Bei allen Innovationen werden auch in Zukunft Bus und Bahn das Rückgrat des Mobilitätsverbundes im Verbundgebiet bilden. Ergänzt um neuartige Angebote und unterstützt durch ein umfassendes und übersichtliches Mobilitätskonzept wird die Attraktivität des ÖPNV entscheidend und nachhaltig gesteigert. So können mehr Kunden für den Umweltverbund gewonnen werden, um langfristig eine signifikante Reduzierung der Lärm- und Schadstoffemissionen zu erreichen. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 217 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 7 Finanzierung des straßengebundenen ÖPNV und Investitionsplanung Die Finanzierung des Busverkehrs innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes erfolgt nach den Regelungen der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund und hier insbesondere nach den Vorgaben des - § 12 „Finanzierung der Ausgleichszahlungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV“, - § 13 „Förderung des ÖPNV“, - § 14 „Verbandsumlagen“ und - § 15 „Leistungen des Zweckverbandes“. Die StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) ist – neben der Stadt Aachen und den Kreisen Düren und Heinsberg – eines von vier Verbandsmitgliedern des Zweckverband Aachener Verkehrsverbund. Die Finanzierungsregelungen in der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund sind dabei so ausgestaltet, dass sie den Vorgaben an eine EU-konforme Finanzierung gemäß der Rechtsprechung des EuGH zu Altmark-Trans bzw. der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 entsprechen. Grundlage der gesamten Finanzierung ist der Verbundetat, der jeweils vor Beginn eines Jahres von der AVV GmbH erarbeitet und von den AVV-Gremien beraten und beschlossen wird. Im Rahmen des Verbundetats und einer mittelfristigen Vorausschau werden insbesondere - das betriebliche Leistungsangebot, - die Fortentwicklung des Verbundtarifes und - die zur Erstellung des ÖSPV notwendigen Aufwendungen und im Rahmen des ÖSPV erwirtschafteten Erträge ermittelt. Der nicht über Umsatzerlöse (Fahrgeldeinnahmen, gesetzliche Ausgleichsleistungen) oder sonstige Erträge gedeckte Aufwand wird dabei nach Nutz-Wagen-Kilometern auf die AVV- Verbandsmitglieder aufgeteilt. Innerhalb der StädteRegion Aachen (ohne Stadt Aachen) erfolgt die Refinanzierung der AVV- Verbandsumlage gemäß einer zwischen den regionsangehörigen Kommunen der StädteRegion Aachen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Der auf die StädteRegion Aachen entfallende Anteil an der AVV-Verbandsumlage wird nach einem leistungsbezogenen Schlüssel auf die regionsangehörigen Kommunen verteilt. Als Parameter für die Verteilung werden die in jeder Kommune nach dem jeweils gültigen veröffentlichten Fahrplan anfallenden Linienzeiten und Nutz-Wagen-Kilometer mit einer Gewichtung in Höhe von 70/30 in Ansatz gebracht. Für Verkehrsunternehmen, die im Bereich der StädteRegion Aachen Linienverkehrsleistungen im ÖSPV erbringen, besteht die Möglichkeit, vom Zweckverband Aachener Verkehrsverbund Fördermittel gemäß § 13 der Satzung für den Zweckverband Aachener Verkehrsverbund bzw. gemäß den Regelungen einer dazu erlassenen Richtlinie zu erhalten. Diesbezüglich nutzt der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund die ihm seitens des Landes NRW zugewiesene ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW, Mittel aus der Ausbildungsverkehrs-Pauschale gemäß § 11a ÖPNVG und Fördermittel zum Sozialticket (AVV-Mobil-Ticket) nach den „Richtlinien Sozialticket - 218 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Juni 2015 Nahverkehrsplan 2016 - 20
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Laden...
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter
Youtube