Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 im NVP festgelegten Bedienungsstandards für das integrierte Verkehrsnetz Stadt und StädteRegion Aachen zurück bleiben. Die Bildung des integrierten Verkehrsnetzes Stadt und StädteRegion Aachen gilt rechtlich ab Beschlussfassung über diesen NVP und soll bereits für die durch die ASEAG nach der Beschlussfassung für das zum 10.12.2017 beabsichtigte Zielnetz zu beantragenden Genehmigungen Wirkung entfalten. Ein dies ergänzender Beschluss zum NVP der Stadt Aachen ist wünschenswert. 8.2 Integrationsmerkmale des Verkehrsnetzes StädteRegion Aachen Durch die Zusammenfassung im integrierten Verkehrsnetz Stadt und StädteRegion Aachen wird eine integrierte Verkehrsbedienung durch die ASEAG rechtlich im Interesse des Aufgabenträgers abgesichert. Folgende Integrationseffekte werden erzielt: Optimierung der Umlauf- und Betriebsplanung beim Fahrzeug- und Personaleinsatz, Verkehrsplanung aus einer Hand, Abbau konkurrierender Angebote zu Gunsten einer optimierten Fahrplangestaltung, verbesserte Netzabstimmung und Verknüpfung der Linien, Betriebssteuerung aus einer Hand, da nur eine Leitstelle, Wirtschaftlicher Ausgleich zwischen ertragsreichen und ertragsarmen Linien, Optimierung der Vertriebswege und Vertriebsstrukturen sowie der technologischen Weiterentwicklung des Vertriebs, Optimierung der Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge sowie des Flottenmanagements, Optimierung der Datenbereitstellung für Informationsdienste (statische und dynamische Daten), Optimierung und Vereinheitlichung der Serviceleistungen, Optimierung in allen verwaltungsmäßigen Angelegenheiten und Minimierung des Abstimmungsbedarfs. Insgesamt führen die Integrationseffekte zu deutlichen verkehrlichen als auch wirtschaftlichen Verbesserungen. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 221 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 9 Ausblick In der vorliegenden Fortschreibung des Nahverkehrsplans werden die Anforderungen der StädteRegion Aachen an Umfang und Gestaltung des zukünftigen ÖSPV für den Zeitraum 2016-2020 festgelegt. Der Nahverkehrsplan definiert die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes und beantwortet die Frage, welche Verkehrsdienstleistungen zur Bedarfsdeckung in den neun angehörigen Kommunen zukünftig zu erbringen sind. Weitere Eckpunkte im Nahverkehrsplan sind eine umfassende Schwachstellenanalyse und die Ausarbeitung eines Zielkonzeptes zur möglichst weitreichenden Behebung der Defizite. Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus den demografischen Veränderungen. Die Veränderungen in der Schullandschaft, verbunden mit rückläufigen Schülerzahlen, erfordern auch zukünftig einen kontinuierlichen Anpassungsprozess, der in starkem Maße von Optimierungsbestrebungen geprägt sein muss; dies gilt insbesondere für den ländlich geprägten Raum. Der stark wachsende Anteil älterer Menschen erfordert neben den Bestrebungen zur Herstellung der Barrierefreiheit auch passgenaue Angebote für diesen großen Kundenkreis. Die Finanzierung sowohl der ÖSPV- als auch der SPNV-Leistungen wird zukünftig weiterhin im Fokus der Betrachtung stehen. Zur Weiterentwicklung der ÖPNV-Angebote müssen neue Finanzierungsquellen erschlossen werden. Gleichzeitig muss der ÖPNV sowohl für die Fahrgäste als auch für die Aufgabenträger finanzierbar bleiben. Insbesondere die Mittel von Bund und Land im Bereich Infrastruktur müssen verstetigt und an die neuen Anforderungen (z. B. beim Thema Barrierefreiheit) angepasst werden. Eine Modernisierung der Vertriebssysteme insbesondere durch die geplanten neuen Bezahlmedien schafft die Grundlage für neue Nutzer- und bedarfsorientierte Tarifangebote. Die Verknüpfung mit weiteren Mobilitätsdienstleistungen in der Entwicklung eines multimodalen Mobilitätsverbundes bietet die Chance, neue Nutzer anzusprechen. Insgesamt muss die Attraktivität des ÖPNV gesichert und weiter gesteigert werden. Die formulierten Qualitätskriterien müssen kontinuierlich evaluiert und eingehalten und die erzielte Qualität dem Nutzer vermittelt werden. Neben Pünktlichkeit und Fahrplanstabilität sind Service und Kundenorientierung ebenso entscheidende Größen wie die Qualität der eingesetzten Infrastruktur. Fahrzeugmaterial, Haltestelleinfrastruktur und Straßenraumgestaltung werden in den kommenden Jahren mit einem ambitionierten Programm verbessert und ausgebaut werden müssen. Das betrifft insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit. Auch der Weg in die schrittweise Elektrifizierung des Busverkehrs zeichnet sich ab und bietet große Möglichkeiten. Die Schaffung dieser Qualitäten ist Grundvoraussetzung, dass der ÖPNV seiner Aufgabe zur Mobilitätssicherung gerecht wird und zu einer spürbaren Umweltverbesserung und einer Entspannung der Verkehrssituation in den Kommunen beitragen kann. - 222 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Juni 2015 Nahverkehrsplan 2016 - 20
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
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