Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 3 Anforderungsprofil des Aufgabenträgers Der ÖSPV soll dazu beitragen, den täglichen Verkehrsbedarf sozial- und umweltverträglich abzuwickeln. Das Nahverkehrsangebot befriedigt Mobilitätsbedürfnisse der Bürger im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gemäß § 8 Abs. 2 PBefG definiert der Aufgabenträger „…die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr…“. Daher ist es erforderlich, ein qualitativ hochwertiges Nahverkehrsangebot zu schaffen bzw. zu erhalten. Das Anforderungsprofil des Aufgabenträgers formuliert verbindliche Qualitätsanforderungen für den ÖSPV im Planungsgebiet. Das Nahverkehrskonzept muss siedlungsstrukturelle Entwicklungen berücksichtigen und sinnvoll unterstützen. Die Integration neuer Wohn- und Gewerbeflächen in das Netz- und Bedienungsangebot muss frühzeitig konzeptionell vorbereitet werden. Der Nahverkehrsplan bildet die Grundlage für die Fortentwicklung des Nahverkehrs und ist Basis für die Neuvergabe der ÖSPV-Leistungen zum Fahrplanwechsel Dezember 2017. Das Anforderungsprofil stellt – in Verbindung mit den fahrplanjährlichen Anpassungen des Leistungsangebotes, die im Etat des AVV eingestellt werden – den Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung gemäß Verordnung EU-VO 1370/2007 dar. Gemäß dem ÖPNVG NRW haben die Aufgabenträger für die Sicherung der Mobilität und damit für eine angemessene Bedienung der Bevölkerung mit Nahverkehrsangeboten zu sorgen. Dazu sind auch in den Orts- und in den Tagesrandlagen anspruchskonforme Angebote notwendig. Das Leistungsangebot des ÖSPV in der StädteRegion Aachen kann nur erbracht werden, solange es mit den finanziellen Handlungsspielräumen in Einklang steht. Vor diesem Hintergrund sind Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von besonderer Bedeutung. Eine kontinuierliche Überprüfung des betrieblichen Leistungsangebotes, der Nachfrage- und der Marktsituation soll wesentliche Erkenntnisse dazu liefern. Bei jeder Maßnahme im betrieblichen und tariflichen Bereich ist auch das zukünftig zu erwartende wirtschaftliche Ergebnis zu berücksichtigen. Durch Erhöhung der Attraktivität der Angebote im ÖPNV soll das Verkehrsmittelwahlverhalten zugunsten des Nahverkehrs verlagert werden. 3.1 Anforderungsprofil für den ÖSPV Im Wesentlichen werden für die Ausgestaltung des ÖSPV fünf Ziele verfolgt: Sicherstellung der Mobilität a) gute Erreichbarkeit b) hohe Zuverlässigkeit c) kurze Reisezeiten d) angemessenes Preis-Leistungsverhältnis e) gute Beförderungsqualität f) einfacher Zugang (Information, Tarif, Vertrieb). \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 21 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Schaffung einer bedarfsgerechten Angebotsstruktur a) Ausschöpfung der Systemvorteile Schnelligkeit, Zuverlässigkeit, Kapazitätsvermögen im Schienenpersonennahverkehr durch systematische Vernetzung mit dem ÖSPV b) Abstimmung der Angebote an den Verknüpfungspunkten Bus/Schiene und Bus/Bus c) Schließung von Erschließungs- und Verbindungslücken. Erhalt der Angebotsqualität a) klare Produktgestaltung im Leistungsangebot b) Systematisierung der Angebote (Vertaktung) c) Einsatz moderner Fahrzeuge d) Beschleunigungsmaßnahmen e) benutzerfreundliche Ausgestaltung der Verkehrsanlagen f) Ausbau von P+R- und B+R-Anlagen g) kundenorientierte Ausgestaltung der Tarife, der Vertriebs- und Informationswege. Steigerung der Wirtschaftlichkeit Erhöhung der Attraktivität. Kriterien des Anforderungsprofils Die StädteRegion Aachen legt im Nahverkehrsplan ein Anforderungsprofil für den ÖSPV fest und definiert damit die ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne von § 8 Abs.2 PBefG. Das Anforderungsprofil umfasst Aspekte des betrieblichen Leistungsangebotes, der Infrastruktur sowie des Tarifs und der Kommunikation. Den Qualitätsmerkmalen werden Ausprägungen zugewiesen, die eine systematische Gestaltung von ÖSPV-Qualität ermöglichen. Anforderungsprofil für den ÖSPV Standard Qualitätsmerkmal Merkmalsausprägung AT Angemessene Verkehrsbedienung Betriebliche Qualitätsstandards Qualitätsstandards zur Infrastruktur Tarifgestaltung im Verbund Erschließungsqualität Verbindungsqualität Betriebszustände Produktpalette Leistungsangebot Verknüpfung der Verkehrssysteme Fahrzeuge Ortsfeste Infrastruktur Haltestellen Verbundtarif Verbund o Qualitätsanforderungen an den Kontaktstellen zum ÖPNV-Nutzer Tab. 7: Kommunikation/Information Service Vertrieb Service- und Fahrpersonal Gesamtübersicht über das Anforderungsprofil für den ÖSPV im AVV o ) gem. Förderrichtlinie - 22 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
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