Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Das Anforderungsprofil beinhaltet regionsweit gültige Zielwerte (Verbundstandards) bzw. solche Zielwerte, die in Abhängigkeit von der zentralörtlichen Gliederung formuliert werden müssen. Im Rahmen einer Schwachstellenanalyse werden Abweichungen von den Zielwerten festgehalten. Als Verbundstandards gelten alle übergreifende verbundweite Anforderungen. In Einzelfällen können diese Anforderungen durch spezifische lokale Vorgaben des Aufgabenträgers ergänzt werden. Die Anforderungen an die Fahrzeuge orientieren sich an den Förderrichtlinien des AVV zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale gem. § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW. Auch die Vorgaben für die Bereiche Kommunikation/Information und Service werden durch spezifische Vorgaben des Aufgabenträgers ergänzt. 3.2 Erschließungsqualität Die Lage der Haltestellen sowie deren Bedienungshäufigkeit geben Aufschluss über die Qualität der Erschließung. Jede Haltestelle bildet das Zentrum ihres Einzugsbereiches. Der Einzugsbereich ist vereinfacht als Kreis um die Haltestelle zu verstehen. Als Zielvorstellung für die zumutbare fußläufige Erreichbarkeit der Haltestellen wird unter Zugrundenahme der Einstufung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) von folgenden Ansätzen ausgegangen: Radius des Einzugsbereiches Zentralörtliche Gliederung gemäß Landesentwicklungsplan Oberzentrum (OZ) (Stadt Aachen) Lage im Raum innerhalb des Alleenringes ausserhalb des Alleenringes Qualitätsstufe 1 Mindeststandard ÖSPV SPNV ÖSPV SPNV Bus Schiene Bus Schiene [m] [m] [m] [m] 200 600 300 800 300 800 400 1000 Mittelzentrum (MZ) Grundzentrum (GZ) zentraler Bereich 300 800 400 1000 solitärer Ortsteil, Randlage 400 1000 600 1200 zentraler Bereich 400 1000 500 1200 solitärer Ortsteil, Randlage 400 1000 700 1200 Die Zielwerte gelten für Raumeinheiten mit mehr als 250 Einwohnern Tab. 8: Anforderungsprofil für die Raumerschließung durch öffentliche Verkehrsmittel im AVV Siedlungsbereiche mit mehr als 250 Einwohnern sind gemäß den maximalen fußläufigen Entfernungen der Qualitätsstufe 1 anzubinden. In den Kerngebieten der Grund- und der Mittelzentren ist darüber hinaus für lokale Angebote ein kürzerer Fußweg anzustreben, d.h. ein Haltestelleneinzugsradius unter 300 m. Wenn die örtlichen Gegebenheiten es erfordern, kann auf den Mindeststandard ausgewichen werden. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 23 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 3.3 Betriebszeiten In Anpassung an die im Tagesverlauf schwankende Verkehrsnachfrage werden drei Betriebszustände – Normalverkehrszeit (NVZ), Hauptverkehrszeit (HVZ) und Schwachverkehrszeit (SVZ) – unterschieden. Diese Betriebszustände sind für die jeweiligen Tagesarten (Montag bis Freitag, Samstag und Sonn- und Feiertag) in den wie folgt vorgegebenen Zeitlagen einzuhalten. NVZ Normalverkehrszeit Ballungskern montags bis freitags: Betriebsbeginn (ca. 6:00 Uhr) bis abends 20:00 Uhr samstags: vormittags (ab ca. 9:00 Uhr) bis ca. 18:00 Uhr Ballungsrandzone montags bis freitags: Betriebsbeginn (ca. 6:00 Uhr) bis abends 18:00 Uhr samstags: vormittags (ca. 9:00 Uhr) bis ca. 16:00 Uhr Zone mit überwiegend ländlicher Struktur montags bis freitags: Betriebsbeginn (ca. 6:00 Uhr) bis nachmittags ca. 14:00 Uhr HVZ Hauptverkehrszeit montags bis freitags: Abdeckung der morgendlichen und nachmittäglichen Verkehrsspitzen durch Verdichtungsfahrten. montags bis freitags: Abdeckung der morgendlichen und ggfs. nachmittäglichen Verkehrsspitzen durch Verdichtungsfahrten. montags bis freitags: Ggfs. einzelne Verdichtungsfahrten. SVZ Schwachverkehrszeit montags bis freitags: ca. 20:00 Uhr bis Betriebsende (ca 2:00 Uhr) samstags: Betriebsbeginn bis ca. 9:00 Uhr sowie ab ca. 16:00 Uhr bis Betriebsende (ca. 4:00 Uhr) montags bis freitags: ca.18:00 Uhr bis Betriebsende (ca. 2:00 Uhr) samstags: Betriebsbeginn bis ca. 9:00 Uhr sowie ab ca. 16:00 Uhr bis Betriebsende montags bis freitags: ca. 14:00 Uhr bis Betriebsende *) samstags: ganztägig *) sonn- und feiertags: ganztägig sonn- und feiertags: ganztägig sonn- und feiertags: ganztägig *) *) Bedarfsorientierte Bedienungsangebote in Abhängigkeit von der Nachfragesituation Tab. 9: Anforderungsprofil für die Betriebszeiten des ÖSPV (NVZ/HVZ/SVZ) im AVV - 24 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
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57 ASEAG 61 RVE 66 RVE AC Verlauten
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02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
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