Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 14 Bürgerbus 200 - 300 m ca 15 km/h Kleinbus Standard-Ausstattung werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr samstags: 8.00 bis 14.00 Uhr 120 Min-Takt oder bedarfsorientiert Verkehrsaufgabe: Charakteristik: Bedienung: Die Verkehrsaufgabe ergibt sich häufig aus den Kundenwünschen und ist dadurch maßgeblich vom tragenden Verein bestimmt. Das Erschließungsgebiet ist i.d.R. innerörtlich, jedoch werden auch wichtige Ziele in Nachbarorten bedient, wie z.B. Krankenhäuser. Zielgruppe sind alle Personen, häufig Senioren und Kinder. Zusätzliches Angebot, organisiert durch einen Bürgerbusverein in Kooperation mit einem örtlichen Verkehrsunternehmen. Flächenerschließung durch ein dichtes Haltestellennetz, auch über Umweg- und Schleifenfahrten. Haltestellenabstand ca. 200 – 300 Meter. Die Linienführung kann uneinheitlich sein. Individuelle Kundenwünsche werden häufig bedient. Betriebszeit: werktags: 8.00 bis 18.00 Uhr, teilweise auch Wochenendverkehr. Tagesverkehr: Abendverkehr: Wochenende: Mindeststandard: bedarfsorientiert. Gehobener Anspruch: 60-Minuten-Takt. In der Regel kein Fahrtenangebot. wie Tagesverkehr. Fahrzeug: Kleinbus, möglichst in Niederflurtechnik. Service und Komfort Obligatorische Ausstattung des einzusetzenden Fahrzeugs gemäß Kap. 3.7. Tarif: Spezifischer Bürgerbustarif einschließlich Zeitfahrausweisregelung. Die Anerkennung von Fahrausweisen des AVV-Gemeinschaftstarifs ist anzustreben. Erscheinungsbild: (Bild: R. Schulteis) Individuell. Werbung am und im Fahrzeug zur Finanzierung des Bürgerbus-Vereins und in eigener Sache zulässig. Identifikation mit der Bevölkerung durch die Gestaltung des Fahrzeugs. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 43 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 3.7 Fahrzeuge Die angestrebte Beförderungsqualität wird insbesondere durch Art, Ausstattung und Zustand der eingesetzten Fahrzeuge beschrieben. Niederflurtechnik, behindertengerechte Zugangsmöglichkeiten, dynamische Fahrgastinformationseinrichtungen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen und eine ansprechende und funktionale Inneneinrichtung – insbesondere für ältere Menschen – sind die Mindestanforderungen an eine zeitgemäße Ausgestaltung der Fahrzeuge. Eine Reduzierung der schädlichen Emissionswerte (Lärm und Abgas) ist zu erreichen. Die Ausstattung der Fahrzeuge mit ITCS Leitsystem und Bordcomputern ist erforderlich. Darüber hinaus müssen die Fahrzeuge den Anforderungen an ein modernes elektronisches Fahrgeldmanagement (EFM) entsprechen. Die durch den Zweckverband AVV mit Rückwirkung ab dem Förderjahr 2013 erlassene Richtlinie zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale nach § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (u.a. Fahrzeugförderung) berücksichtigt wichtige Qualitätsmerkmale als Voraussetzung für die Zuwendung von Fördermitteln für die Anschaffung von Bussen. Die Zweckbindung geförderter Fahrzeuge beträgt in der Regel 10 Jahre bzw. 600.000 km. Da der Ausgestaltung der Fahrzeuge eine besondere Bedeutung im Hinblick auf den Abbau von Zugangsbarrieren zukommt, wird auf die ergänzenden Hinweise in Kapitel 3.15 verwiesen. Technische Eigenschaften und Ausstattung Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit: Die Leistungswerte der eingesetzten Fahrzeuge müssen den Anforderungen der Fahrpläne und weiteren Anforderungen, die sich aus der betrieblichen Abhängigkeit zu anderen Straßennutzern ergeben, entsprechen. Ein gutes Beschleunigungsverhalten der Fahrzeuge soll auf Strecken mit vielen Haltestellen und schwierigen topografischen Verhältnissen zu einer deutlichen Reduzierung der Fahrzeiten beitragen. Bei größeren Haltestellenabständen sollen die Fahrzeuge schnell genug sein, um auch im regionalen Verkehr die mögliche Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Schadstoff- und Lärmemission: Eine Verminderung der schädlichen Abgaswerte und des Motoren- und Betriebslärms sind durch Einsatz geeigneter Motortechnik, durch Instandhaltungsmaßnahmen (Fahrzeugwartung) und durch eine adäquate Altersbeschränkung der Fahrzeuge zu erreichen. Die aktuelle AVV-Förderrichtlinie beinhaltet verbindliche Vorgaben im Hinblick auf die Mindestanforderungen sowohl in Bezug auf die Schadstoffemissionen als auch in Bezug auf das durchschnittliche Fahrzeugalter. Kommunikationseinrichtungen: Mindestanforderung sind alle notwendigen Einrichtungen zum betriebsinternen Informationsaustausch (z. B. Ortungssystem) sowie eine Schnittstelle zu den rechnergesteuerten Betriebsleitsystemen anderer Verkehrsbetreiber. Darüber hinaus sind die technischen Voraussetzungen für die Ansteuerung von Lichtsignalanlagen auf modernem Niveau sicher zu stellen bzw. zu schaffen. Innenausstattung: Die Anforderungen an die Innenausstattung orientieren sich im Wesentlichen an den Bedürfnissen der Fahrgäste: Information, Sicherheit, Barrierefreiheit und Komfort. - 44 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
02.00-03.00 03.00-04.00 04.00-05.00
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
persönlich ausgelegt telefonisch p
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Nahverkehrsplan der StädteRegion A
Laden...
Laden...
Laden...
Follow Us
Facebook
Twitter
Youtube