Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 3.8 Haltestellen Funktionalität Die Haltestelle stellt den Zugang zum Nahverkehr dar und kann als dessen Aushängeschild aufgefasst werden. Somit beeinflusst die Haltestelle durch ihre Lage, Zugänglichkeit, Komfort, Erscheinungsbild und ihre Gestaltung ganz erheblich die Entscheidung des Kunden, das öffentliche Verkehrsangebot wahrzunehmen. Eine gute Funktionalität ist dabei eine Grundvoraussetzung. Sie ist durch nachfolgende Faktoren gekennzeichnet: hohe Erschließungswirkung (Lage), optimale Eingliederung in den Verkehrsraum (kurze Wege), barrierefreie Ausgestaltung (Zuwege/Einstieg, siehe auch Kapitel 3.15 und 6.8), gute Verknüpfung (Bus, Bahn, IV), optimale Wegeleitung (gute Orientierung) und ggfs. LSA-Beeinflussung/ -bevorrechtigung. Die optimale Funktionalität ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht immer zu erreichen. Im Einzelfall ist daher eine sorgfältige Abwägung der örtlichen Gegebenheiten durchzuführen. Ausstattung Die Ausstattung der Haltestellen ist für die Kundenakzeptanz von besonderer Bedeutung. Sie muss als Teil der Gesamtleistung des ÖPNV erkennbar und wirksam sein und darüber hinaus einen angemessenen Service bieten. Gleichzeitig sind auch die Belange einer optimalen Betriebsabwicklung (freies und langgestrecktes Anfahren, Bordsteinhöhen) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Beförderungsgeschwindigkeit zu erfüllen. Darüber hinaus kommt der sozialen Sicherheit eine große Bedeutung zu. Eine entsprechende Gestaltung der Haltestellenbereiche (Lage, Transparenz, Beleuchtung u.a.) trägt wesentlich dazu bei. Die Haltestellenkategorien unterscheiden sich in: Kategorie I: Zentrale Verknüpfungspunkte (z.B. Busbahnhöfe, Rendezvouspunkte). Kategorie II: Untergeordnete Verknüpfungspunkte (z.B. Umsteigehaltestellen, Haltestellen mit P+R- Anlagen) und Haltestellen mit überdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen. Kategorie III: Haltestellen mit durchschnittlichem Fahrgastaufkommen. Kategorie IV: Haltestellen mit unterdurchschnittlichem Fahrgastaufkommen. Die Zuständigkeit für die Haltestellen liegt in der Regel beim jeweils zuständigen Straßenbaulastträger. Dies betrifft den Bau, die Wartung und die Instandhaltung der Anlage. In enger Kooperation mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen ist die Nutzung und die Aufgabenteilung für die Haltestellen zu vereinbaren. \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc - 47 -
Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen 2016 - 2020 Tab. 14: Anforderungsprofil für die Ausstattung der Haltestellen im AVV - 48 - \AVVSERVER\avv-za\Nahverkehrsplan StädteRegion Aachen 2016-2020.doc
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