1. Beratung ˽ Wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss? ˽ Wie werde ich ärztlich versorgt? ˽ Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen? und überhaupt: ˽ Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse? Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigen sollten. Dabei sollten Sie bedenken, dass die Situation, in der Sie auf Hilfe angewiesen sind, jederzeit eintreten kann. Vorsorge ist also nicht nur eine Frage des Alters. Vollmacht Die Vollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfall zu handeln. Mit der Erstellung einer Vollmacht legen Sie selbst fest, wer welche Angelegenheiten für Sie regeln soll. Wenn Sie mehrere Personen bevollmächtigen wollen, dann müssen Sie sich über eine entsprechende Vertretungsregelung Gedanken machen. Ohne Vollmacht können selbst Ihre Angehörigen im Rechtsverkehr keine rechtsverbindlichen Erklärungen für Sie abgeben, d. h. sie können Sie nicht gesetzlich vertreten. Betreuungsverfügung Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, eine Person vorzuschlagen, die im Bedarfsfall Ihre Betreuung übernehmen soll. Wenn Sie bereits im Rahmen Ihrer Vollmacht bestimmt haben, dass die dort genannte Vertrauensperson Ihre gesetzliche Betreuung im Bedarfsfall übernehmen soll, dann benötigen Sie keine gesonderte Betreuungsverfügung. Eine Betreuungsverfügung kann nur dann zum Zuge kommen, wenn Sie keine Vollmacht erstellt haben bzw. wenn Sie ausschließen möchten, dass die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson nicht Ihre gesetzliche Betreuung übernehmen soll. Patientenverfügung In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich im Voraus festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten, wenn Sie das selbst nicht mehr entscheiden können. Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung aufgrund der Beweiskraft schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden“ oder „wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“ sollten vermieden werden. Vielmehr sollte individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen und welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden soll. Es empfiehlt sich, Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufzunehmen. Darüber hinaus können zur Erläuterung von medizinischen Aspekten Gespräche mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin hilfreich sein. Weitere Informationen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de/ rechtliche-vorsorge Die Betreuungsbehörde steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen mit folgenden Ansprechpartnern zur Verfügung: Frau Alt Telefon: 0241/5198-2350 (Zimmer A 515) zuständig für Eschweiler, Aachen C – D Herr Estorer Telefon: 0241/5198-5087 (Zimmer A 513) zuständig für Alsdorf und Aachen E – F Herr Fritz Telefon: 0241/5198-5026 (Zimmer A 518) zuständig für Baesweiler, Aachen L – O Herr Herkens Telefon: 0241/5198-5070 (Zimmer A 513) zuständig für Herzogenrath, Aachen G – J Herr Leonhardt Telefon: 0241/5198-5037 (Zimmer A 518) zuständig Aachen R – Z Herr Lothmann Telefon: 0241/5198-5052 (Zimmer A 515) zuständig für Monschau, Roetgen, Simmerath, Aachen K 16
Vorsorge - Keine Frage des Alters! Anzeige 1. Beratung Jederzeit kann die Situation eintreten, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Damit auch in dieser Zeit Ihr Wille respektiert wird, ist eswichtig,bereits frühzeitig diesen Willen schriftlich festzuhalten. Zu einer umfassenden Vorsorgeplanung gehört daher insbesondere die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.Allerdings gilt gerade bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten besondere Vorsicht. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten wissen, dass der Erteilung einer Vorsorgevollmacht in der Regel ein sog.Auftragsverhältnis zu Grunde liegt. Hieraus ergeben sich für beide Seiten rechtliche Verpflichtungen. Wer diese nicht kennt, läuft schnell Gefahr, Fehler zu machen und später durch die Erben auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Vollmachten im Ernstfall auch ihren Zweck erfüllen. Abgesehen von inhaltlichen Anforderungen kommt dabei auch der Form eine besondere Bedeutung zu. Daneben sollte auch der Nachlass frühzeitig geplant und abgestimmt werden. Nur durch eine professionelle Nachlassplanung kann sichergestellt werden, dass den „Richtigen“ das hinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt. Erbstreitigkeiten können hierdurch vermieden werden. Zu prüfen ist ferner, ob Vermögensgegenstände nicht schon zu Lebzeiten übertragen werden sollten, um z. B. Erbschaftssteuer zu sparen oder das Vermögen zu sichern. Rechtssicherheit bringt hier eine anwaltliche Beratung. Wir sind gerne für Sie da! Dr.René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht zert. Testamentsvollstrecker (AGT) REWISTORechtsanwälte Friedhoff,Mauer &Partner mbB www.rewisto.de 02 41/9 49 19 31 Recht.Zeitig.Vorsorgen! Dr. René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht und zert. Testamentsvollstrecker (AGT) Jutta Behle Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht Alice Threinen Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Ich berate Sie in Fragen zu: • Erbfolge und Pflichtteilsanspruch • Testament und Erbvertrag • Erbengemeinschaften • Nachlassverwaltung und Insolvenz • Vorsorgevollmacht • Testamentsvollstreckung Ich berate Sie in Fragen zu: • Arzthaftungsrecht • Leistungen der Krankenund Pflegeversicherung • Behinderung/Schwerbehinderung • Patientenverfügung • Renten wegen Alters und Erwerbsminderung Ich berate Sie in Fragen zu: • Gesetzliche Betreuung • Betreuungsverfahren • Betreuungsverfügung • Sorgerechtsverfügung • Ehevertrag • Versorgungsausgleich REWISTO: Ihre Fachanwaltskanzlei in Aachen Viktoriastr. 73-75 · 52066 Aachen · Tel.: 0241/94919-0 rechtsanwaelte@rewisto.de · www.rewisto.de Friedhoff, Mauer & Partner mbB 17
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