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Seniorenwegweiser 2024/2025

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Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2024/2025

1 Beratung 3. …

1 Beratung 3. … vermittelt und schlichtet Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Ombudsperson liegt auf der Vermittlung; also eine gütliche Einigung herbeizuführen. Nur wenn dies nicht möglich sein sollte, trifft die Ombudsperson einen Schlichterspruch. Ablauf des Ombudspersonverfahrens 1. Wer kann sich an die Ombudsperson wenden? Nicht nur betroffene Seniorinnen/Senioren bzw. Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten, die in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes fallen, können sich an die Ombudsperson wenden; auch plausiblen Hinweisen von Dritten (Verwandte, Bekannte, Betreuer/innen, Mitarbeiter/innen, Mitglieder der Bewohnerbeiräte o. ä.), vom Sozialamt, der Pflegekasse u. a. geht sie nach. 2. Wie und wann wird die Ombudsperson tätig? Die Ombudsperson wird nur auf ein entsprechendes Ersuchen hin tätig. Ferner muss es sich um eine Meinungsverschiedenheit zwischen Pflege- bzw. Betreuungsbedürftigen, ihren Angehörigen und Anbietenden der WTG­ Leistungsangebote in der StädteRegion Aachen handeln. 3. Wann wird die Ombudsperson nicht tätig? » bei Verfahren, die bereits vor einem ordentlichen Gericht anhängig sind, » bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen (z.B.: Mietangelegenheiten, Familien- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten), » wenn eine andere Behörde für die Angelegenheit zuständig ist. 4. Müssen Kosten gezahlt werden? Das Ombudspersonverfahren ist für die Beteiligten kostenlos. Jeder hat jedoch die eigenen Kosten (z. B. Porto oder Telefonkosten) zu tragen. 5. Wie wird das Schlichtungsverfahren abgewickelt? Beschwerden können bei der Ombudsperson schriftlich (Brief oder Mail), persönlich oder (fern)mündlich eingereicht werden. Sofern eine dritte Person eine Beschwerde vorträgt, muss sich die Ombudsperson bei der betroffenen Person rückversichern, ob sie in dieser Angelegenheit tätig werden darf. Diese Einschränkung gilt nicht für gesetzlich bestellte Betreuer/innen. Sollte die Ombudsperson in einer Beschwerdeangelegenheit tätig werden, wendet sie sich auch an die betroffene Einrichtung oder den betroffenen Dienst und holt entweder eine Stellungnahme ein oder bittet um ein gemeinsames Gespräch. Eine angeforderte schriftliche Stellungnahme sollte der Ombudsperson binnen Monatsfrist vorliegen. Lässt sich die Beschwerde im Vorfeld nicht auflösen und hat die Ombudsperson aus ihrer Sicht alle erforderlichen Informationen erhalten, so führt sie mit allen Beteiligten ein Schlichtungsgespräch und spricht anschließend einen Schlichterspruch aus. Dieser Schlichterspruch wird nach dem Gespräch allen Beteiligten in schriftlicher Form zugeleitet und erforderlichenfalls weiter begründet. Der Schlichterspruch ist für beide Parteien bindend. Sollte der Beschwerdegegenstand zu einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht führen, so entfällt diese Bindung. Die Ombudsperson behält sich vor, zu gegebener Zeit nachzuhören, ob ein Schlichterspruch umgesetzt wurde. Dies gilt auch im Falle einer gütlichen Einigung (also einem Abschluss ohne Schlichterspruch). Persönliche Erreichbarkeit: Die Ombudspersonen halten jeden Mittwoch in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Amtes für Soziales und Senioren, Zollernstrasse 10, 52070 Aachen, eine Sprechstunde ab. Sie sind dort zu erreichen: Kunibert Matheis Brigitte Hinkelmann Telefon: 0241/51985424 E-Mail: ombudsperson@ staedteregion-aachen.de 1.4 Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Damit Menschen mit Pflegebedarf möglichst lange in ihrem vertrauten Umfeld bleiben und am sozialen Leben teilhaben können, setzt sich das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/ Eifel für den Auf- und Ausbau der regionalen Versorgungsstrukturen ein. Das Regionalbüro bietet Selbstständigen, lokalen Initiativen, Ehrenamtlern und Nachbarschaftshelfer:innen Beratung und Unterstützung an. Das Angebot umfasst: » Fachliche Beratung und Begleitung von Anbieter:innen, die Unterstützungs- und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige erbringen. 10 Seniorenwegweiser 2024/2025

AUSSER STANDSPUR IST BEI UNS ALLES MÖGLICH! •176 vollstationäre Pflegeplätze in zwei modernen Seniorenzentren in der Kaiserstadt Aachen •Umfangreiche Betreuungs- und Freizeitangebote, Feste und Veranstaltungen über das ganze Jahr Rufen Sie uns anoder schauen Sie persönlich vorbei und lernen uns kennen. Wir beraten Sie gerne. www.awo-gesa.de AWO Seniorenzentrum Morillenhang Morillenhang 23-25, 52064 Aachen Telefon: 0241 70570-0 Mail: sz-morillenhang@awo-mittelrhein.de www.awo-sz-morillenhang.de AWO Seniorenzentrum Kennedypark Elsassstraße 78-80, 52068 Aachen Telefon: 0241 94939-0 Mail: sz-kennedypark@awo-mittelrhein.de www.awo-sz-kennedypark.de

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