1Beratung3. … vermittelt und schlichtetDer Schwerpunkt der Tätigkeit der Ombudspersonliegt auf der Vermittlung; also einegütliche Einigung herbeizuführen. Nurwenn dies nicht möglich sein sollte, trifft dieOmbudsperson einen Schlichterspruch.Ablauf des Ombudspersonverfahrens1. Wer kann sich an die Ombudspersonwenden?Nicht nur betroffene Seniorinnen/Senioren bzw.Nutzerinnen und Nutzer von Angeboten, die inden Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzesfallen, können sich an die Ombudspersonwenden; auch plausiblen Hinweisen vonDritten (Verwandte, Bekannte, Betreuer/innen,Mitarbeiter/innen, Mitglieder der Bewohnerbeiräteo. ä.), vom Sozialamt, der Pflegekasse u. a.geht sie nach.2. Wie und wann wird die Ombudspersontätig?Die Ombudsperson wird nur auf ein entsprechendesErsuchen hin tätig. Ferner muss es sichum eine Meinungsverschiedenheit zwischenPflege- bzw. Betreuungsbedürftigen, ihrenAngehörigen und Anbietenden der WTGLeistungsangebote in der StädteRegion Aachenhandeln.3. Wann wird die Ombudsperson nichttätig?» bei Verfahren, die bereits vor einemordentlichen Gericht anhängig sind,» bei privatrechtlichen Auseinandersetzungen(z.B.: Mietangelegenheiten, Familien- oderNachbarschaftsstreitigkeiten),» wenn eine andere Behörde für dieAngelegenheit zuständig ist.4. Müssen Kosten gezahlt werden?Das Ombudspersonverfahren ist für die Beteiligtenkostenlos. Jeder hat jedoch die eigenen Kosten(z. B. Porto oder Telefonkosten) zu tragen.5. Wie wird das Schlichtungsverfahrenabgewickelt?Beschwerden können bei der Ombudspersonschriftlich (Brief oder Mail), persönlich oder(fern)mündlich eingereicht werden. Sofern einedritte Person eine Beschwerde vorträgt, musssich die Ombudsperson bei der betroffenen Personrückversichern, ob sie in dieser Angelegenheittätig werden darf. Diese Einschränkung giltnicht für gesetzlich bestellte Betreuer/innen.Sollte die Ombudsperson in einer Beschwerdeangelegenheittätig werden, wendet sie sichauch an die betroffene Einrichtung oder denbetroffenen Dienst und holt entweder eineStellungnahme ein oder bittet um ein gemeinsamesGespräch. Eine angeforderte schriftlicheStellungnahme sollte der Ombudspersonbinnen Monatsfrist vorliegen.Lässt sich die Beschwerde im Vorfeld nicht auflösenund hat die Ombudsperson aus ihrer Sicht alleerforderlichen Informationen erhalten, so führtsie mit allen Beteiligten ein Schlichtungsgesprächund spricht anschließend einen Schlichterspruchaus. Dieser Schlichterspruch wird nach demGespräch allen Beteiligten in schriftlicher Form zugeleitetund erforderlichenfalls weiter begründet.Der Schlichterspruch ist für beide Parteien bindend.Sollte der Beschwerdegegenstand zu einemVerfahren vor einem ordentlichen Gericht führen,so entfällt diese Bindung. Die Ombudsperson behältsich vor, zu gegebener Zeit nachzuhören, obein Schlichterspruch umgesetzt wurde. Dies giltauch im Falle einer gütlichen Einigung (also einemAbschluss ohne Schlichterspruch).Persönliche Erreichbarkeit:Die Ombudspersonen halten jeden Mittwoch in derZeit von 10.00 bis 12.00 Uhr in den Räumlichkeitendes Amtes für Soziales und Senioren, Zollernstrasse10, 52070 Aachen, eine Sprechstunde ab. Sie sinddort zu erreichen:Kunibert MatheisBrigitte HinkelmannTelefon: 0241/51985424E-Mail: ombudsperson@staedteregion-aachen.de1.4 Regionalbüro Alter, Pflegeund DemenzDamit Menschen mit Pflegebedarf möglichstlange in ihrem vertrauten Umfeld bleiben und amsozialen Leben teilhaben können, setzt sich dasRegionalbüro Alter, Pflege und Demenz Aachen/Eifel für den Auf- und Ausbau der regionalen Versorgungsstrukturenein. Das Regionalbüro bietetSelbstständigen, lokalen Initiativen, Ehrenamtlernund Nachbarschaftshelfer:innen Beratung undUnterstützung an.Das Angebot umfasst:» Fachliche Beratung und Begleitung von Anbieter:innen,die Unterstützungs- und Betreuungsleistungenfür Pflegebedürftige und pflegendeAngehörige erbringen.10 Seniorenwegweiser 2024/2025
AUSSER STANDSPUR IST BEI UNS ALLES MÖGLICH!•176 vollstationäre Pflegeplätze in zwei modernenSeniorenzentren in der Kaiserstadt Aachen•Umfangreiche Betreuungs- und Freizeitangebote,Feste und Veranstaltungen über das ganze JahrRufen Sie uns anoder schauen Sie persönlich vorbeiund lernen uns kennen. Wir beraten Sie gerne.www.awo-gesa.deAWO Seniorenzentrum MorillenhangMorillenhang 23-25, 52064 AachenTelefon: 0241 70570-0Mail: sz-morillenhang@awo-mittelrhein.dewww.awo-sz-morillenhang.deAWO Seniorenzentrum KennedyparkElsassstraße 78-80, 52068 AachenTelefon: 0241 94939-0Mail: sz-kennedypark@awo-mittelrhein.dewww.awo-sz-kennedypark.de
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