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Seniorenwegweiser 2024/2025

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Seniorenwegweiser der StädteRegion Aachen 2024/2025

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1 Beratung Auf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungsfähig sind. Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung aufgrund der Beweiskraft schriftlich zu verfassen und eigenhändig zu unterschreiben. Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglich sein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden“ oder „wenn ein erträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“ sollten vermieden werden. Vielmehr sollte individuell festgelegt werden, unter welchen Bedingungen und welchen Situationen eine Behandlung begonnen, fortgesetzt oder abgebrochen werden soll. Es empfiehlt sich, Ihre Einstellung zum Leben und Ihre persönlichen Wertvorstellungen in die Patientenverfügung aufzunehmen. Darüber hinaus können zur Erläuterung von medizinischen Aspekten Gespräche mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin hilfreich sein. Weitere Informationen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de/ rechtliche-vorsorge Die Betreuungsbehörde steht Ihnen bei Fragen oder für weitere Informationen mit folgenden Ansprechpartnern zur Verfügung: Herr Beilebens Telefon: 0241/5198-5078 (Zimmer A 514) zuständig für Aachen T - Z und Eschweiler A - L Frau Böhnke Telefon: 0241/5198-2350 (Zimmer A 514) zuständig für Aachen M - N und Eschweiler M - Z Herr Estorer Telefon: 0241/5198-5087 (Zimmer A 513) zuständig für Aachen D - E und Alsdorf Herr Fritz Telefon: 0241/5198-5026 (Zimmer A 518) zuständig für Baesweiler, Aachen K - L Herr Herkens Telefon: 0241/5198-5070 (Zimmer A 513) zuständig für Aachen C und Herzogenrath Herr Leonhardt Telefon: 0241/5198-5037 (Zimmer A 518) zuständig Aachen F - G und Stolberg Herr Lothmann Telefon: 0241/5198-5052 (Zimmer A 515) zuständig für Aachen A - B und Monschau, Roetgen, Simmerath Herr Roschkowski Telefon: 0241/5198-5086 (Zimmer A 514) zuständig für Aachen H - J und Würselen Frau Tapp Telefon: 0241/5198 -5082 (Zimmer A 511) zuständig für Aachen O - S Betreuungsbehörde Fax: 0241/5198-80561 E-Mail: betreuungsbehoerde@ staedteregion-aachen.de Testament Notariell aufgesetztes Testament Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der Regel nicht aufkommen. Eigenhändiges Testament Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändig niedergeschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Das Testament kann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar hinterlegt werden. Gemeinsames Testament von Ehegatten Das Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändiger oder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Todesfall Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise sind unterteilt in die Fragen, die zu Lebzeiten bedacht werden sollten und in die Fragen, die im Todesfall als Leitfaden helfen. 14 Seniorenwegweiser 2024/2025

Vorsorge - Keine Frage des Alters! Anzeige Jederzeit kann die Situation eintreten, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Damit auch in dieser Zeit Ihr Wille respektiert wird, ist eswichtig,bereits frühzeitig diesen Willen schriftlich festzuhalten. Zu einer umfassenden Vorsorgeplanung gehört daher insbesondere die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.Allerdings gilt gerade bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten besondere Vorsicht. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten wissen, dass der Erteilung einer Vorsorgevollmacht in der Regel ein sog.Auftragsverhältnis zu Grunde liegt. Hieraus ergeben sich für beide Seiten rechtliche Verpflichtungen. Wer diese nicht kennt, läuft schnell Gefahr, Fehler zu machen und später durch die Erben auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden.Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Vollmachten im Ernstfall auch ihren Zweck erfüllen. Abgesehen von inhaltlichen Anforderungen kommt dabei auch der Form eine besondere Bedeutung zu. Daneben sollte auch der Nachlass frühzeitig geplant und abgestimmt werden. Nur durch eine professionelle Nachlassplanung kann sichergestellt werden, dass den „Richtigen“ das hinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt. Erbstreitigkeiten können hierdurch vermieden werden. Zu prüfen ist ferner, ob Vermögensgegenstände nicht schon zu Lebzeiten übertragen werden sollten, um z. B. Erbschaftssteuer zu sparen oder das Vermögen zu sichern. Rechtssicherheit bringt hier eine anwaltliche Beratung. Wir sind gerne für Sie da! Dr.René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht zert. Testamentsvollstrecker (AGT) REWISTORechtsanwälte Friedhoff,Mauer &Partner mbB www.rewisto.de 0241/9491931 Recht.Zeitig.Vorsorgen! Dr. René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht und zert. Testamentsvollstrecker (AGT) Jutta Behle Fachanwältin für Medizin- und Sozialrecht Alice Threinen Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin Ich berate Sie in Fragen zu: • Erbfolge und Pflichtteilsanspruch • Testament und Erbvertrag • Erbengemeinschaften • Nachlassverwaltung und Insolvenz • Vorsorgevollmacht • Testamentsvollstreckung Ich berate Sie in Fragen zu: • Arzthaftungsrecht • Leistungen der Krankenund Pflegeversicherung • Behinderung/Schwerbehinderung • Patientenverfügung • Renten wegen Alters und Erwerbsminderung Ich berate Sie in Fragen zu: • Gesetzliche Betreuung • Betreuungsverfahren • Betreuungsverfügung • Sorgerechtsverfügung • Ehevertrag • Versorgungsausgleich REWISTO: Ihre Fachanwaltskanzlei in Aachen Viktoriastr. 73-75 · 52066 Aachen · Tel.: 0241/94919-0 rechtsanwaelte@rewisto.de · www.rewisto.de Friedhoff, Mauer & Partner mbB

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