1BeratungAuf diese Weise können Sie Einfluss auf eine spätereärztliche Behandlung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrechtwahren, auch wenn Sie zumZeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbarund nicht mehr einwilligungsfähig sind.Es ist empfehlenswert, die Patientenverfügung aufgrundder Beweiskraft schriftlich zu verfassen undeigenhändig zu unterschreiben.Eine Patientenverfügung sollte so konkret wie möglichsein. Allgemeine Aussagen wie „Ich möchte nichtan Apparate angeschlossen werden“ oder „wenn einerträgliches Leben nicht mehr möglich erscheint“sollten vermieden werden. Vielmehr sollte individuellfestgelegt werden, unter welchen Bedingungenund welchen Situationen eine Behandlung begonnen,fortgesetzt oder abgebrochen werden soll.Es empfiehlt sich, Ihre Einstellung zum Lebenund Ihre persönlichen Wertvorstellungen in diePatientenverfügung aufzunehmen. Darüber hinauskönnen zur Erläuterung von medizinischen AspektenGespräche mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin hilfreich sein.Weitere Informationen gibt es unterwww.staedteregion-aachen.de/rechtliche-vorsorgeDie Betreuungsbehörde steht Ihnen bei Fragenoder für weitere Informationen mit folgendenAnsprechpartnern zur Verfügung:Herr BeilebensTelefon: 0241/5198-5078 (Zimmer A 514)zuständig für Aachen T – Z und Eschweiler A – LFrau BöhnkeTelefon: 0241/5198-2350 (Zimmer A 514)zuständig für Aachen M – N und Eschweiler M – ZHerr EstorerTelefon: 0241/5198-5087 (Zimmer A 513)zuständig für Aachen D – E und AlsdorfHerr FritzTelefon: 0241/5198-5026 (Zimmer A 518)zuständig für Baesweiler, Aachen K – LHerr HerkensTelefon: 0241/5198-5070 (Zimmer A 513)zuständig für Aachen C und HerzogenrathHerr LeonhardtTelefon: 0241/5198-5037 (Zimmer A 518)zuständig Aachen F – G und StolbergHerr LothmannTelefon: 0241/5198-5052 (Zimmer A 515)zuständig für Aachen A – B und Monschau,Roetgen, SimmerathHerr RoschkowskiTelefon: 0241/5198-5086 (Zimmer A 514)zuständig für Aachen H – J und WürselenFrau TappTelefon: 0241/5198 -5082 (Zimmer A 511)zuständig für Aachen O – SBetreuungsbehördeFax: 0241/5198-80561E-Mail: betreuungsbehoerde@staedteregion-aachen.deTestamentNotariell aufgesetztes TestamentDas öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte,gebührenpflichtige Testament bietet den Vorteil,dass der Notar sachkundig berät und über die Konsequenzender geplanten Verfügungen aufklärt. DasTestament wird beim Amtsgericht hinterlegt. Zweifeldarüber, ob überhaupt ein Testament vorliegt, ob esecht ist oder wie es zu verstehen ist, können in derRegel nicht aufkommen.Eigenhändiges TestamentOhne Kosten kann man auch selbst ein Testamentaufsetzen. Hierfür muss der gesamte Text eigenhändigniedergeschrieben werden. Das Schriftstückmuss mit Ort, Datum versehen und mit Vor- undZunamen unterschrieben werden. Das Testamentkann zu Hause verwahrt oder sicherheitshalber beieinem Notar hinterlegt werden.Gemeinsames Testament von EhegattenDas Gesetz ermöglicht es, Ehegatten ein gemeinschaftlichesTestament, das für den Tod einesjeden Ehegatten gilt, entweder in eigenhändigeroder notarieller Form zu verfassen. Es reicht aus,wenn ein Ehegatte das Schriftstück handschriftlichniederschreibt und beide Ehegatten mit Vor- undZunamen unterschreiben.TodesfallBei einem Todesfall macht es die persönliche Traueroft schwer, klare Gedanken über die zu erledigendenFormalitäten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweisesind unterteilt in die Fragen, die zu Lebzeitenbedacht werden sollten und in die Fragen, die imTodesfall als Leitfaden helfen.14 Seniorenwegweiser 2024/2025
Vorsorge -Keine Frage des Alters!AnzeigeJederzeit kann die Situation eintreten, dass man seineeigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur nocheingeschränkt erledigen kann. Damit auch in dieser ZeitIhr Wille respektiert wird, ist eswichtig,bereits frühzeitigdiesen Willen schriftlich festzuhalten.Zu einer umfassenden Vorsorgeplanung gehört daher insbesonderedie Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.Allerdingsgilt gerade bei der Erteilung von Vorsorgevollmachtenbesondere Vorsicht. Sowohl der Vollmachtgeberals auch der Bevollmächtigte sollten wissen, dass der Erteilungeiner Vorsorgevollmacht in der Regel ein sog.Auftragsverhältniszu Grunde liegt. Hieraus ergeben sich für beide Seiten rechtlicheVerpflichtungen. Wer diese nicht kennt, läuft schnell Gefahr,Fehler zu machen und später durch die Erben auf Schadensersatzin Anspruch genommen zu werden.Außerdem sollte mansicherstellen, dass die Vollmachten im Ernstfall auch ihrenZweck erfüllen. Abgesehen von inhaltlichen Anforderungenkommt dabei auch der Form eine besondere Bedeutung zu.Daneben sollte auch der Nachlass frühzeitig geplant und abgestimmtwerden. Nur durch eine professionelle Nachlassplanungkann sichergestellt werden, dass den „Richtigen“ dashinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt. Erbstreitigkeitenkönnen hierdurch vermieden werden. Zu prüfen ist ferner,ob Vermögensgegenstände nicht schon zu Lebzeiten übertragenwerden sollten, um z. B. Erbschaftssteuer zu sparen oder dasVermögen zu sichern. Rechtssicherheit bringt hier eine anwaltlicheBeratung.Wir sind gerne für Sie da!Dr.René GülpenFachanwalt für Erbrechtzert. Testamentsvollstrecker (AGT)REWISTORechtsanwälte Friedhoff,Mauer &Partner mbBwww.rewisto.de0241/9491931Recht.Zeitig.Vorsorgen!Dr. René GülpenFachanwalt für Erbrechtund zert. Testamentsvollstrecker(AGT)Jutta BehleFachanwältinfür Medizin- undSozialrechtAlice ThreinenFachanwältin fürFamilienrecht undMediatorinIch berate Sie in Fragen zu:• Erbfolge und Pflichtteilsanspruch• Testament und Erbvertrag• Erbengemeinschaften• Nachlassverwaltung und Insolvenz• Vorsorgevollmacht• TestamentsvollstreckungIch berate Sie in Fragen zu:• Arzthaftungsrecht• Leistungen der KrankenundPflegeversicherung• Behinderung/Schwerbehinderung• Patientenverfügung• Renten wegen Altersund ErwerbsminderungIch berate Sie in Fragen zu:• Gesetzliche Betreuung• Betreuungsverfahren• Betreuungsverfügung• Sorgerechtsverfügung• Ehevertrag• VersorgungsausgleichREWISTO: Ihre Fachanwaltskanzlei in AachenViktoriastr. 73-75 · 52066 Aachen · Tel.: 0241/94919-0rechtsanwaelte@rewisto.de · www.rewisto.deFriedhoff, Mauer & Partner mbB
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