1. Beratung 14 Genauso wichtig war das gegenseitige Kennenlernen der Akteure, so dass gemeinsame, institutionsübergreifende Angebote oder Veranstaltungen entwickelt, geplant und umgesetzt werden konnten. Da das Thema Alter und Migration auch in kommenden Jahren immer weiter an Bedeutung gewinnen (demographischer Wandel) wird, erfolgte im Oktober die Umwandlung des Netzwerkes in die Facharbeitsgruppe „Alter, Familie und Migration“. Durch den Zusatz „Familie“ erfuhr das frühere Netzwerk eine Erweiterung, welche gleichzeitig die Beibehaltung des Schwerpunktes „Älter werden in der Migrationsgesellschaft“ ermöglichte. Zurzeit besteht die Möglichkeit, der eigenständigen Fortführung des Netzwerkes durch Mitglieder und Akteure, wie auch die Einbindung der Facharbeitsgruppe „Alter, Familie und Migration“ in das Netzwerk Integration. StädteRegion Aachen Kommunales Integrationszentrum Zollernstraße 10 · 52070 Aachen Auskunft erteilt: Saskia Wilm Telefon: 0241 5198 4612 Telefax: 0241 5198-84612 E-Mail: Saskia.wilm@ staedteregion-aachen.de Anwaltssozietät Peters & Pletz Fachanwälte Heinz Peters Fachanwalt für Familienrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Erbrecht, Mietrecht, öffentliches Baurecht Dieter Pletz Fachanwalt für Arbeitsrecht Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wohnungseigentumsrecht Wilhelmstraße 37 · 52249 Eschweiler Telefon: 02403 78990 · Fax: 02403 789921 E-Mail: info@rechtsanwalt-heinz-peters.de E-Mail: info@ra-pletz@web.de www.rechtsanwalt-heinz-peters.de 1.8 Vorsorge Über den Tod zu reden ist heute kein Tabu mehr. Die Medien haben sich diesem Thema inzwischen zugewandt. Sich mit dem Thema Tod und Sterben zu beschäftigen, sich bewusst zu sein, dass der Tod genauso selbstverständlich zu unserem Leben gehört wie die Geburt, muss uns nicht die Lust am Leben nehmen. Im Gegenteil. Vielleicht wissen wir erst dann, wie kostbar jede Minute und jede Stunde unseres Lebens ist, und wie wichtig es ist, die Zeit, die uns geschenkt ist, zu nutzen und auszukosten. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung Eine Krankheit oder ein Unfall können jeden in eine Situation bringen, in der er außerstande ist, für sich selbst zu entscheiden, Wünsche zu äußern und selbstbestimmt zu handeln. Auch wenn Angehörige und andere Vertrauenspersonen um die Wünsche des jeweils anderen wissen, können sie nicht rechtsverbindlich entscheiden und tätig werden. Dafür benötigen sie eine Vertretungsvollmacht. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung In einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die im Bedarfsfall handeln sollen. Die Vollmacht gilt nur für die Angelegenheiten, die in ihr genannt werden. Sie ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit. Neben rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten kann zum Beispiel für den Fall einer Betreuungsbedürftigkeit eine Person vorgeschlagen werden, die die Betreuung übernehmen soll. Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache. Man sollte deshalb bedenken, dass es im Notfall vielleicht keine Möglichkeit mehr gibt, den Bevollmächtigten zu kontrollieren bzw. kontrollieren zu lassen. Die Vorsorgevollmacht unterliegt keiner besonderen Formvorschrift, muss aber unbedingt persönlich unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Vollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen gibt es unter www.staedteregion-aachen.de Patientenverfügung Die Patientenverfügung gibt den Willen einer Person wieder, wie sie im Krankheitsfall am Lebensende behandelt werden möchte. Der
1. Beratung Vorsorge – Keine Frage des Alters! Jederzeit kann die Situation eintreten, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Damit auch in dieser Zeit Ihr Wille respektiert wird, ist es wichtig, bereits frühzeitig diesen Willen schriftlich festzuhalten. Zu einer umfassenden Vorsorgeplanung gehört daher insbesondere die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Allerdings gilt gerade bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten besondere Vorsicht. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten wissen, dass der Erteilung einer Vorsorgevollmacht in der Regel ein sog. Auftragsverhältnis zu Grunde liegt. Hieraus ergeben sich für beide Seiten rechtliche Verpflichtungen. Wer diese nicht kennt, läuft schnell Gefahr, Fehler zu machen und später durch die Erben auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Vollmachten im Ernstfall auch Ihren Zweck erfüllen. Abgesehen von inhaltlichen Anforderungen kommt dabei auch der Form eine besondere Bedeutung zu. Daneben sollte auch der Nachlass frühzeitig geplant und abgestimmt werden. Nur durch eine professionelle Nachlassplanung kann sichergestellt werden, dass den „Richtigen“ das hinterlassene Erbe auch tatsächlich zu Gute kommt. Erbstreitigkeiten können hierdurch vermieden werden. Zu prüfen ist ferner, ob Vermögensgegenstände nicht schon zu Lebzeiten übertragen werden sollten, um z.B. Erbschaftssteuer zu sparen oder das Vermögen zu sichern. Rechtssicherheit bringt hier eine anwaltliche Beratung. Wir sind gerne für Sie da! Dr. René Gülpen Fachanwalt für Erbrecht zert. Testamentsvollstrecker (AGT) REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner www.rewisto.de Tel.: 0241 / 9 49 19 - 31 15
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